Der Beruf
Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte für Teilhabe, Bildung und Pflege. Sie begleiten Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in allen Lebensbereichen mit dem Ziel, Selbstständigkeit zu erweitern und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Die Einsatzfelder reichen von Wohngruppen der Eingliederungshilfe über Werkstätten, Tagesförderstätten und Förderschulen bis zu Frühförderung, ambulanten Diensten und inklusiven Kindertageseinrichtungen.
Das Besondere der Profession: Sie vereint Pädagogik und Pflege. Die Heilerziehungspflege ist keine Vorstufe der Erzieher*innenausbildung, sondern eine eigenständige, gleichrangige Fachkraft-Ausbildung auf DQR-6-Niveau mit eigenem Profil. Mit der inklusiven Weiterentwicklung des SGB VIII gewinnt sie in der Kinder- und Jugendhilfe weiter an Bedeutung.
1. Die Ausbildung im Überblick
- Schulform: Fachschule Heilerziehungspflege (Anlage 8 BbS-VO), Unterricht in Modulen (§ 2 Abs. 4 Anlage 8 BbS-VO).
- Dauer: drei Jahre (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Anlage 8 BbS-VO).
- Praktische Ausbildung in einschlägigen Einrichtungen als Pflichtbestandteil, schulisch angeleitet (§ 2 Abs. 2 Anlage 8 BbS-VO); die praktische Abschlussprüfung bezieht sich auf die Arbeit mit einem Menschen oder einer Gruppe von Menschen mit Behinderung (§ 5 Abs. 2 Anlage 8 BbS-VO).
- Abschluss: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional im Sozialwesen)" (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 Anlage 8 BbS-VO) – DQR-Niveau 6, dieselbe Stufe wie die Erzieher*innenausbildung. Über die KMK-Rahmenvereinbarung gilt der Abschluss bundesweit.
- Mit dem Abschluss der dreijährigen Fachschule wird zugleich die Fachhochschulreife erworben (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BbS-VO, bei vorherigem Realschulabschluss), das Tor zum Studium, etwa der Sozialen Arbeit oder Sonderpädagogik.
2. Zugangswege
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden, wer (§ 3 Abs. 5 Anlage 8 BbS-VO) …
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung mit Berufsschulabschluss erfolgreich abgeschlossen hat, ausdrücklich auch fachfremd –, oder
- den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und zusätzlich die Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege (Schwerpunkt Persönliche Assistenz) erfolgreich besucht hat, oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.
Hinzu kommen der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (erweitertes Führungszeugnis) und der gesundheitlichen Eignung. Für Quereinsteigende ist das eine bemerkenswert offene Tür: Wer etwa aus Handwerk, Verwaltung oder Einzelhandel kommt und eine zweijährige Ausbildung mitbringt, kann ohne sozialpädagogische Vorstufe direkt in die Fachkraft-Ausbildung einsteigen. Prüfen Sie an Ihrer Fachschule dennoch zusätzliche Aufnahmebedingungen wie einschlägige Praxiserfahrung oder den Nachweis einer Praxisstelle.
3. Vergütet oder nicht? Die Modelle
Die Heilerziehungspflege ist eine schulische Ausbildung – einen gesetzlichen Anspruch auf Ausbildungsvergütung gibt es daher nicht. Ein berufsbegleitendes Teilzeitmodell, bei dem eine geforderte Berufstätigkeit durch das laufende Arbeitsverhältnis ersetzt wird, sieht die BbS-VO für die Heilerziehungspflege ausdrücklich nicht vor (§ 3 Abs. 11 Satz 2 Anlage 8 BbS-VO). In der Praxis haben sich aber trägerbasierte Modelle entwickelt, die die Ausbildung faktisch vergüten:
- Praxisintegrierte Modelle mit Ausbildungsvertrag: Einzelne Träger behandeln Auszubildende wie duale Auszubildende, mit Ausbildungsvertrag, monatlichem Gehalt, Urlaubsanspruch und Praxisanteil von 2–3 Tagen pro Woche (Beispiel: Albert-Schweitzer-Familienwerk mit der Ev. Fachschule der Lobetalarbeit Celle).
- Vergütetes Anstellungsverhältnis beim Träger: An anderen Standorten gehen Auszubildende während der Ausbildung ein vergütetes Anstellungsverhältnis mit einem Träger der Eingliederungshilfe ein, so z. B. an der Margot-Käßmann-Schule der Diakonie Rotenburg.
- Praktikumsvergütung: Verbreitet ist die Vergütung der praktischen Ausbildungsphasen durch die Praxiseinrichtung – die Fachschule Heilerziehungspflege Quakenbrück nennt bis zu 1.250 € für die jährlich 500-stündige Praxisphase; andere Träger zahlen eine monatliche Pauschale ab dem ersten Ausbildungsjahr.
Ob und wie vergütet wird, entscheidet also der Träger der Praxisstelle, nicht die Verordnung. Für die Wahl des Ausbildungsortes lohnt sich deshalb der doppelte Blick: Fachschule und Praxisträger. Die Standorte in Niedersachsen, darunter die Fachschulen der Akademie für Rehaberufe (Lebenshilfe) in Hannover, Hildesheim und Wildeshausen sowie die Fachschule in Neuerkerode, zeigt die Niedersachsen-Karte. Seit dem Schuljahr 2023/2024 ist die Ausbildung schulgeldfrei.
4. Fördermöglichkeiten
Wo keine oder nur eine geringe Vergütung gezahlt wird, greifen die Förderinstrumente: je nach Zugangsweg das Schüler-BAföG oder das elternunabhängige Aufstiegs-BAföG; für Arbeitsuchende kommt die Förderung als Umschulung über Bildungsgutschein in Betracht (siehe „Wie finde ich die passende Weiterbildung?" und „Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt während der Ausbildung?").
5. Und danach? Der Anschluss
Die Heilerziehungspflege öffnet gleich drei Türen: Sie ist als gleichwertige Qualifikation ein anerkannter Zugang zur Erzieher*innenausbildung (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 Anlage 8 BbS-VO). Sie berechtigt direkt zur Aufnahme in die Fachschule Heilpädagogik. Und über die miterworbene Fachhochschulreife steht der Weg ins Studium offen, oftmals mit Anrechnung von Ausbildungsleistungen.
6. Passt dieser Weg zu mir?
Eher passend, wenn …
- Sie mit Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen arbeiten möchten, nicht primär in der Kindertagesbetreuung
- Sie die Verbindung von Pädagogik und Pflege reizt und Sie ein multiprofessionelles Berufsbild suchen
- Sie eine fachfremde zweijährige Berufsausbildung mitbringen und ohne Umweg über eine sozialpädagogische Vorstufe Fachkraft werden wollen
- Sie einen Standort mit vergütetem Modell oder Praktikumsvergütung erreichen können – oder die elternunabhängige Aufstiegs-BAföG-Förderung nutzen möchten
Eher nicht passend, wenn …
- Sie gezielt in Krippe und Kindergarten arbeiten wollen, dann sind Sozialpädagogische Assistenz und Erzieher*innenausbildung die direkteren Wege
- Sie zwingend berufsbegleitend in Teilzeit lernen müssen, ein solches Modell sieht die BbS-VO für die Heilerziehungspflege nicht vor
Prüfen Sie im letzteren Fall die Vereinbarkeit sorgfältig – siehe „Mit welchen Maßnahmen gelingt Vereinbarkeit?"
Zum Nachlesen
- Welche Wege gibt es in der Erzieher-Ausbildung?
- Wie gelingt der Einstieg als Sozialpädagogische Assistenz?
- Was ist Heilpädagogik und wie funktioniert die Ausbildung?
- Wie funktionieren Anrechnung und Anerkennung gleichwertiger Leistungen?
- Mit welchen Maßnahmen gelingt Vereinbarkeit?
- Arbeitsfeld Behinderung/Eingliederungshilfe: Arbeitsfelder entdecken
- Standorte: Niedersachsen-Karte
Rechtliche Grundlagen
- BbS-VO vom 10.06.2009, zuletzt geändert durch VO vom 26.05.2025: Anlage 8 §§ 2, 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, 5 und 11, § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 6; § 29 Abs. 1 Nr. 2
- § 30a Bundeszentralregistergesetz – erweitertes Führungszeugnis
- AFBG (Aufstiegs-BAföG); BAföG; SGB III (Bildungsgutschein)
Verwendete Quellen
- Albert-Schweitzer-Familienwerk (o. J.): Ausbildung Heilerziehungspflege (Zugriff: 09.07.2026)
- Diakonie Rotenburg – Margot-Käßmann-Schule (o. J.): Heilerziehungspfleger*in werden (Zugriff: 09.07.2026)
- Fachschule Heilerziehungspflege Quakenbrück (o. J.): Förderung (Zugriff: 09.07.2026)
- PLSW – Paritätische Lebenshilfe Schaumburg-Weserbergland (o. J.): Heilerziehungspfleger:in (HEP) (Zugriff: 09.07.2026)
- Niedersachsen (2025): Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), Lesefassung mit Stand der Änderungsverordnung vom 26.05.2025. VORIS 22410.

