Wenn Sie ein Studium in der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik oder einem verwandten Feld beginnen, können Sie unter bestimmten Bedingungen bereits erworbene Qualifikationen berücksichtigen lassen. Das betrifft zum Beispiel eine Ausbildung als Erzieher*in, Sozialpädagogische*r Assistent*in oder Heilerziehungspfleger*in, oder auch Studienleistungen aus einem früheren Studium.
Anerkennung und Anrechnung haben eine große Funktion für Personen, die bereits eine Berufsbiografie mitbringen: Sie verkürzen die Studiendauer und die finanzielle Belastung. Die Qualifikation für eine höherwertige Stelle ist schneller erreicht, und das Studium lässt sich besser mit Arbeit und privaten Verpflichtungen vereinbaren.
1. Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Anrechnung?
Beide Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge:
Anerkennung
Eine außerhalb des Hochschulsystems erworbene Qualifikation wird als gleichwertig zu einer Studienleistung oder Zugangsvoraussetzung bewertet. Das kann dann das Studium verkürzen.
Beispiele:
- Abgeschlossene, fachnahe Berufsausbildung (z. B. Erzieher*in)
- Fortbildungen und Zertifikate
- Ausländische Abschlüsse
Anrechnung
Bereits erbrachte Studienleistungen werden auf ein neues Studium übertragen. Auch hier ist das Ziel eine Verkürzung des Studiums, die Vermeidung von Wiederholungen.
Beispiele:
- Module aus einem früheren Studium
- Prüfungsleistungen
- Credit Points (ECTS)
2. Was sind die Prüfkriterien?
Angerechnet und anerkannt werden Module auf Basis erreichter Credits (in der Regel ECTS-Punkte). Drei Kriterien entscheiden, ob eine Leistung anerkannt oder angerechnet wird:
- Gleichwertigkeit: Leistungen müssen in Inhalt, Umfang und Niveau vergleichbar sein.
- Wesentliche Unterschiede: Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn „wesentliche Unterschiede" bestehen (KMK-Standard).
- Kompetenzorientierung: Es zählt nicht nur der Titel, sondern das nachgewiesene Können.
Was sind ECTS?
Wenn im Studium von „Credits" die Rede ist, sind damit in der Regel ECTS-Punkte gemeint. ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System, ein europaweit einheitliches System, mit dem Studienleistungen messbar und vergleichbar gemacht werden. Credits messen den gesamten Arbeitsaufwand eines Studienmoduls. Wie sich das Kompetenzniveau von Abschlüssen insgesamt einordnen lässt, erklärt der Artikel „Was bedeutet der Deutsche Qualifikationsrahmen in der Kinder- und Jugendhilfe?"
Zum Nachlesen: hrk-modus.de – Anrechnung
3. Was hat gute Chancen auf Anerkennung oder Anrechnung in sozialen und pädagogischen Studiengängen?
Gute Erfolgsaussichten
Anrechnung (sehr häufig möglich)
- Staatlich anerkannte Erzieher*innen-Ausbildung
- Heilerziehungspflege (bei passendem Studium)
Anerkennung (bei früherem Studium)
- Absolvierte Module in Pädagogik oder Sozialwissenschaften
- Gleichwertige ECTS-Leistungen
- Vergleichbare Prüfungsleistungen
Geringe oder keine Erfolgsaussicht
- Nicht dokumentierte Berufserfahrung ohne Nachweise
- Kurze Praktika ohne strukturierte Lernziele
- Fachfremde Abschlüsse ohne Bezug (z. B. technische oder handwerkliche Berufe ohne soziale Inhalte)
- Informelles Wissen ohne Prüfungsnachweis
Wichtig: Erfahrung allein reicht nicht, sie muss nachweisbar und kompetenzbezogen dokumentiert sein.
4. Wie läuft ein Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung typischerweise ab?
Informationen des Studiengangs prüfen
- Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs lesen
- Modulhandbuch ansehen
- Zuständige Stelle identifizieren (Prüfungsausschuss oder Studiendekanat)
Unterlagen sammeln
- Für die Anerkennung: Abschlusszeugnisse, Berufsabschlüsse, Ausbildungsinhalte (Curriculum), Arbeitszeugnisse, Weiterbildungsnachweise
- Für die Anrechnung: Transcript of Records, Modulbeschreibungen, ECTS-Nachweise, Nachweis bestandener Prüfungen
Antrag stellen
- Formales Antragsformular der Hochschule
- Nachweise über Qualifikationen
- Ggf. inhaltliche Vergleichstabellen
Prüfung durch die Hochschule
Das Studiendekanat des gewählten Studiengangs prüft mit dem Maßstab, dass „kein wesentlicher Unterschied" vorliegt – inhaltlich, im Umfang (Workload bzw. ECTS-Punkte) und im Kompetenzniveau.
Entscheidung
- Vollständige Anerkennung / Anrechnung
- Teilweise Anerkennung (nur einzelne Module)
- Ablehnung (mit Begründung)
Einstufung ins Fachsemester oder individueller Studienplan
Wenn viele Leistungen anerkannt werden, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich – oder es wird ein studienzeitverkürzender bzw. belastungsreduzierender Studienplan erarbeitet.
Zum Nachlesen
- Kann ich mit meinem ausländischen Abschluss als Sozialarbeiter*in arbeiten?
- Wie erwerbe ich die Staatliche Anerkennung in Niedersachsen?
- Was bedeutet der Deutsche Qualifikationsrahmen in der Kinder- und Jugendhilfe?
- Wie kann ich studieren? Studienformen im Überblick – u. a. berufsbegleitende Studiengänge
- Alle Studiengänge im Überblick: Studiengangsmatrix
Rechtliche Grundlagen
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG), §§ 7 ff. (Anerkennung und Anrechnung). → Rechte, Ordnungen, Erlasse
- Lissabon-Konvention (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, 1997). → Rechte, Ordnungen, Erlasse
- Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung und Anrechnung. → Rechte, Ordnungen, Erlasse
Quellen und weiterführende Links
- Europarat/UNESCO (1997): Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon-Konvention) – coe.int – Convention Treaty 165
- Hochschulrektorenkonferenz (o. J.): Anrechnung und Anerkennung – hrk-nexus.de/themen/anerkennung-und-anrechnung
- Kultusministerkonferenz (o. J.): Anerkennung ausländischer Qualifikationen – kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html
- HRK modus: Anrechnung – hrk-modus.de/themen/anrechnung

