Ja, grundsätzlich schon. Mit einem ausländischen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder einem verwandten Fach können Sie in Deutschland in vielen sozialen Arbeitsfeldern tätig sein, wenn der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Das sollten Sie als Allererstes prüfen.
1. Wie ist der Weg in Niedersachsen, wenn ich meinen ausländischen Abschluss prüfen lassen möchte?
Einen ersten Überblick gibt die anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz. Dort können Sie prüfen, wie Ihr Hochschulabschluss und Ihre Hochschule in Deutschland eingestuft werden. Optional können Sie außerdem eine offizielle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen – das ist kein Pflichtschritt, kann das spätere Verfahren aber beschleunigen.
Den Antrag auf Staatliche Anerkennung stellen Sie direkt bei einer zuständigen niedersächsischen Hochschule, die einen Studiengang in Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogik anbietet. Die Hochschule prüft, ob Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt werden kann, und stellt Ihnen einen Bescheid aus.
2. Es wurden wesentliche Unterschiede festgestellt und Ihr Abschluss wird nicht anerkannt: Was nun?
Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn Ihre Ausbildung Inhalte oder Praxisanteile nicht abdeckt, die für die Staatliche Anerkennung in Niedersachsen vorausgesetzt werden. Solche Unterschiede können durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden: durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung. Für Personen, bei denen umfangreichere Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind, gibt es in Niedersachsen aktuell drei strukturierte Programme:
- InteSA – Leuphana Universität Lüneburg: individuelles Qualifizierungsprogramm mit Sprachförderung, Fachkursen und Begleitung bis zur Staatlichen Anerkennung, kostenlos.
- Kontaktstudium „Pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft" – Universität Oldenburg (Standorte Hannover und Bremen): neunmonatige Weiterbildung mit universitärem Zertifikat, kostenlos.
- Ergänzungsprogramm „Grundlagen des Sozialstaats, Sozial- und Familienrechts" – Universität Oldenburg (Standort Hannover): gezieltes Rechtsmodul als Ausgleichsmaßnahme, 18 ECTS-Punkte, kostenlos.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Ausgleichsmaßnahmen folgt das Berufsanerkennungs(halb)jahr in einer anerkannten Einrichtung. Mit dem bestandenen Abschlusskolloquium wird dann auch die Staatliche Anerkennung erteilt.
3. Wo kann ich mich am besten beraten lassen?
Beratung vor der Antragstellung ist kostenlos und empfehlenswert. Ansprechpartner*innen sind die zuständigen Hochschulen sowie die Beratungsstellen des IQ-Netzwerks Niedersachsen und die Beratungsschnittstelle der Universität Oldenburg.
4. Was ist, wenn mein Abschluss nicht anerkannt wird?
Auch wenn Ihr Abschluss nicht als gleichwertig anerkannt wird, ist der Weg in die Soziale Arbeit nicht versperrt. Sie können ein Studium der Sozialen Arbeit in Deutschland aufnehmen, auch berufsbegleitend, und dabei prüfen lassen, welche Ihrer bisherigen Studien- und Berufsleistungen angerechnet werden können. In vielen Fällen verkürzt sich dadurch die Studiendauer erheblich. Welche Wege zur Staatlichen Anerkennung führen, erklärt der Artikel „Wie erwerbe ich die Staatliche Anerkennung in Niedersachsen?"; passende Studiengänge finden Sie über die Studiengangsmatrix.
Zum Nachlesen
- Wie erwerbe ich die Staatliche Anerkennung in Niedersachsen?
- Warum braucht es die Staatliche Anerkennung?
- Wie funktionieren Anrechnung und Anerkennung gleichwertiger Leistungen?
- Wie finde ich die passende Weiterbildung?
- Warum brauche ich in der KiJu formelle Qualifikationen?
- Alle Studiengänge im Überblick: Studiengangsmatrix
- Standorte: Niedersachsen-Karte
- Wegweiser Qualifizierungswege: So gelingt der Quereinstieg
Rechtliche Grundlagen
- SozHeilKindVO vom 17.05.2017, zuletzt geändert durch VO vom 20.03.2018 – insbesondere § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 2, §§ 4–12
- § 72 SGB VIII – Fachkräftegebot
Verwendete Quellen
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.): Anerkennung in Deutschland – anerkennung-in-deutschland.de (Zugriff: 24.04.2026)
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (o. J.): Kontaktstudium Pädagogische Kompetenz in der Migrationsgesellschaft (Zugriff: 24.04.2026)
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (o. J.): Ergänzungsprogramm Grundlagen des Sozialstaats, Sozial- und Familienrechts (Zugriff: 24.04.2026)
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (o. J.): Beratungsschnittstelle (Zugriff: 24.04.2026)
- Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung (o. J.): Beratung, Kontaktstellen, Ansprechpersonen – netzwerk-iq.de (Zugriff: 24.04.2026)
- HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen (o. J.): Staatliche Anerkennung bei ausländischen Abschlüssen (Zugriff: 24.04.2026)
- Kultusministerkonferenz (o. J.): anabin – Datenbank zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse – anabin.kmk.org (Zugriff: 24.04.2026)
- Leuphana Universität Lüneburg (o. J.): InteSA – Integration Soziale Arbeit (Zugriff: 24.04.2026)
- Serviceportal Niedersachsen (o. J.): Staatliche Anerkennung – Soziale Arbeit (Zugriff: 24.04.2026)

