
Leitung Beratungsstelle
Ihr individueller Quereinstieg gelingt besser, wenn Sie die einschlägigen Fachbegriffe kennen.
Regelung zur Anerkennung von Qualifikationen mit Praxisanteilen.
"Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung". Konkret be- deutet es, das bei 3jähriger Ausbildung plus 3jähriger Berufserfahrung im Handlungsfeld der Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erwirkt werden kann
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/suchergebnis.html?term=imma
Zentraler Dienstleister für die Erwachsenenbildung in Niedersachsen, seit 2006 eingerichtet nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG), getragen vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung (NBEB). Zuständig unter anderem für die Vergabe öffentlicher Fördermittel, die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub nach NBildUG sowie die Qualitätsentwicklung von Bildungseinrichtungen.
Bundesgesetz zur finanziellen Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen, umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG genannt. Begründet einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie, bei Vollzeitmaßnahmen, zum Lebensunterhalt (AFBG)
Niedersächsische Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemeinbildenden Schulen. Regelt Voraussetzungen und Verfahren für Haupt-, Real- und Erweiterten Sekundarabschluss I.
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I), zuletzt geändert 2023
Arbeitsvertragsrichtlinien. Arbeitsbedingungen und Vergütung kirchlicher Träger, festgelegt statt durch Tarifvertrag über den sogenannten Dritten Weg: eine paritätisch besetzte Kommission aus Mitarbeiter- und Dienstgebervertretung verhandelt die Regelungen, ohne Streikrecht oder Arbeitskampf.
Deutscher Bischofskonferenz (o. J.): Dritter Weg. Verfügbar unter: https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliches-arbeitsrecht/dritter-weg [zuletzt geprüft: 05.08.2026]
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die über die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Das Abitur bezeichnet sowohl den höchsten Schulabschluss der Bundesrepublik Deutschland als auch die Abschlussprüfungen der gymnasialen Oberstufe. Mit dem Abitur wird die Allgemeine Hochschulreife und damit die Befähigung zum Studium an einer deutschen Universität erlangt.
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/hochschullexikon.html#abitur
Adoptionsvermittlungsgesetz. Bundesgesetz, das die Adoptionsvermittlung sowie das Verbot der Ersatzmutterschaft regelt. Zuständig sind Jugendamt und Landesjugendamt.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2021 (BGBl. I S. 2010), § 1. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/BJNR017620976.html [zuletzt geprüft: 05.08.2026].
Bundesgesetz, das die Adoptionsvermittlung sowie das Verbot der Ersatzmutterschaft regelt. Zuständig sind Jugendamt und Landesjugendamt.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juni 2021 (BGBl. I S. 2010), § 1. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/BJNR017620976.html [zuletzt geprüft: 05.08.2026].
Örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, zuständig unter anderem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der ratsuchenden Person
Berechtigung zum Studium aller Studiengänge an jeder Hochschule in Deutschland, in der Regel durch das Abitur erworben. Im Unterschied dazu ermöglicht die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nur den Zugang zu bestimmten Studiengängen oder Hochschultypen.
Umfasst neben dem Abitur auch Wege, die ohne allgemeine Hochschulreife zum unbeschränkten Hochschulzugang führen: in Niedersachsen insbesondere beruflich Qualifizierte mit Meister-, Fachwirt- oder Technikerabschluss bzw. gleichwertiger Aufstiegsfortbildung
§ 18 NHG
Dienst des Jugendamtes, erste Anlaufstelle bei familiären und sozialen Problemlagen. Vertritt die Rechte von Kindern und Jugendlichen und nimmt das [Wächteramt] bei [Kindeswohlgefährdung] wahr
Merchel, Joachim (2019): Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. München: Ernst Reinhardt
Grundsatz, wonach bei schuldhafter Amtspflichtverletzung nicht die handelnde Person, sondern der Staat oder Träger öffentlicher Gewalt haftet (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Relevant für das Handeln von Fachkräften im ASDund anderen hoheitlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
§ 839 BGB; Art. 34 GG
Grundsatz, wonach bei schuldhafter Amtspflichtverletzung nicht die handelnde Person, sondern der Staat oder Träger öffentlicher Gewalt haftet (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Relevant für das Handeln von Fachkräften im ASD und anderen hoheitlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
§ 839 BGB; Art. 34 GG
Vormundschaft, die das Jugendamt für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen übernimmt, wenn keine geeignete Einzelperson zur Verfügung steht. Die Ausübung überträgt das Jugendamt einzelnen Bediensteten
§ 55 SGB VIII
Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme, die von der zuständigen Hochschule angeordnet wird, wenn bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Referenzabschluss festgestellt wurden. Ziel ist es, die fehlenden Kenntnisse und Kompetenzen nachzuholen. Die antragstellende Person hat das Recht, zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung zu wählen. Der Lehrgang dauert in der Regel 1–2 Semester, maximal drei Jahre, und wird als Gasthörerschaft an einer Hochschule absolviert.
Gremien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Angebote und Maßnahmen abgestimmt werden
§ 78 SGB VIII
Arbeitsbedingungen und Vergütung kirchlicher Träger, festgelegt statt durch Tarifvertrag über den sogenannten Dritten Weg: eine paritätisch besetzte Kommission aus Mitarbeiter- und Dienstgebervertretung verhandelt die Regelungen, ohne Streikrecht oder Arbeitskampf.
Deutscher Bischofskonferenz (o. J.): Dritter Weg. Verfügbar unter: https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliches-arbeitsrecht/dritter-weg [zuletzt geprüft: 05.08.2026]
Bundesgesetz zur finanziellen Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen, umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG genannt. Begründet einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie, bei Vollzeitmaßnahmen, zum Lebensunterhalt (AFBG)
Die Aufstiegsfortbildung ist eine besondere Art der beruflichen Weiterbildung. Sie baut auf eine abgeschlossene Berufsausbildung auf und qualifiziert die Absolvierenden für neue Aufgaben und mehr Verantwortung. Mit dem Bestehen der Fortbildungsprüfung wird ein höherer Berufsabschluss erworben, dieser beinhaltet die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife.
Bundesgesetz zur finanziellen Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen, umgangssprachlich Aufstiegs-BAföG oder Meister-BAföG genannt. Begründet einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie, bei Vollzeitmaßnahmen, zum Lebensunterhalt (AFBG)
Berufsausbildung, Praxiserfahrung und noch Lust auf ein Studium? Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene fördert ein erstes Hochschulstudium. Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen, nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.
Verfahren zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede zwischen ausländischer und deutscher Berufsqualifikation im Anerkennungsverfahren. Möglich sind Anpassungslehrgang Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung.
Ein ausländischer Abschluss ist ein Hochschul- oder Berufsabschluss, der außerhalb Deutschlands erworben wurde. Für reglementierte Berufe wie Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik bedeutet das: Der Abschluss berechtigt nicht automatisch zur Berufsausübung unter der geschützten Berufsbezeichnung in Deutschland. Er muss zunächst auf seine Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss geprüft werden. Erst nach erfolgreicher Anerkennung (gegebenenfalls nach Ausgleichsmaßnahmen) kann die staatliche Anerkennung erteilt werden. → Siehe auch: Gleichwertigkeitsprüfung, Anpassungslehrgang, Staatliche Anerkennung
https://service.niedersachsen.de/detail?areaId=30219&pstId=326662930
Systemische Fragetechnik, die nach Situationen sucht, in denen ein geschildertes Phänomen nicht oder weniger stark auftrat. Zielt darauf, vorhandene Ressourcen und Lösungsansätze sichtbar zu machen. (vgl. Herwig-Lempp 2001)
Herwig-Lempp, Johannes (2001): Die Form der guten Frage. In: Kontext, 32(1), S. 33-55
Die Abkürzung BBS steht für Berufsbildende Schulen. Berufsbildende Schulen umfassen verschiedene Schulformen der beruflichen Bildung, darunter Berufsschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/
Das in Niedersachsen übliche Format, um die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher berufsbegleitend zu absolvieren, rechtlich als Weiterbildung eingeordnet, nicht als Erstausbildung wie PiA. Die Auszubildenden verfügen meist bereits über eine einschlägige Erstausbildung (z. B. Sozialpädagogische Assistenz) und praktische Erfahrung, schließen mit dem Träger einen Vertrag über mindestens 15 Wochenstunden und erhalten dafür eine Vergütung. Die Ausbildung an der Fachschule dauert in diesem Format ebenfalls drei Jahre, wird aber nicht von allen Fachschulen in Niedersachsen angeboten.
Bildungsportal Niedersachsen (o. J.): Vergütete Ausbildung in Teilzeit.
Freiwilligendienst ohne Altersobergrenze, dessen Trägerschaft beim Bund liegt (BAFzA), mit Einsatz in Einrichtungen unterschiedlichster Bereiche, etwa Krankenhäusern, Pflege oder Kinder- und Jugendhilfe (BFDG)
Bundesgesetz, das die Anerkennung und Gleichwertigkeitsprüfung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für bundesrechtlich geregelte Berufe regelt, auch für Berufsabschlüsse ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Bundesteilhabegesetz. Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, das die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe (SGB XII) herauslöst und als eigenständige Leistung im SGB IX verankert (BTHG)
Bundeszentralregistergesetz. Regelt das Bundeszentralregister sowie die Ausstellung von Führungszeugnissen, insbesondere des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG für Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Der Bachelor wird mit fachbezogenem Zusatz, z. B. Bachelor of Arts, als erster akademischer Grad nach einem erfolgreichen Studium von Universitäten und Hochschulen vergeben.
§ 9 NHG des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
Der Bachelor Professional ist ein beruflicher Fortbildungsabschluss nach § 53c BBiG (zweite Fortbildungsstufe). Er ist im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet – demselben Niveau wie der Hochschul-Bachelor. Typische Beispiele sind Fachwirtinnen, Fachkaufleute und Meisterinnen.
§ 53c BBiG
Bundesinstitut für Berufsbildung (o. J.): Höherqualifizierende Berufsbildung. https://www.bibb.de/de/142826.php (Abruf: 26.07.2026). socialnet (2021): Aufstiegsfortbildung. https://www.socialnet.de/lexikon/Aufstiegsfortbildung (Abruf: 26.07.2026).
Zusatzbezeichnung zu bestimmten Fachschulabschlüssen im Sozialwesen, geführt als Klammerzusatz zur Berufsbezeichnung, zum Beispiel „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)"
Kultusministerkonferenz (2021): Rahmenvereinbarung über Fachschulen. Beschluss vom 17.06.2021. Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR: Qualifikationssuche, Eintrag „Erzieher (Staatlich anerkannter)/Erzieherin (Staatlich anerkannte) – Bachelor Professional in Sozialwesen
Akademischer Grad, der nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium unter anderem in den Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sportwissenschaft, Sozialwissenschaften, Kunstwissenschaft und Darstellende Kunst verliehen wird und den ersten berufsqualifizierenden Regelabschluss eines Hochschulstudiums darstellt.
Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung – Nds. StudAkkVO) vom 30. Juli 2019 (Nds. GVBl. S. 220), VORIS 22210.
Mit dem BAföG fördert der Staat mit finanzieller Unterstützung die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Mit dem BAföG fördert der Staat mit finanzieller Unterstützung die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen.
Regelmäßig erscheinender, kommentierter Bericht des Landes Niedersachsen zur Entwicklung von Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung, erstellt im Auftrag des Sozialministeriums von GEBIT Münster. Bildet die Datengrundlage für Fachdiskussionen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (2025): 8. Kommentierter Basisbericht der Landesjugendhilfeplanung Niedersachsen.
Niedersächsische Verordnung über berufsbildende Schulen. Regelt Aufnahme, Versetzung und Abschlussprüfungen an berufsbildenden Schulen, einschließlich der Fachschulen für Sozialpädagogik.
Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), zuletzt geändert 2025.
Stipendien sind für alle da: Mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten spiegeln die 13 Begabtenförderungswerke die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- und gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab.
Auf Antrag eines Elternteils übernimmt das Jugendamt die Vertretung des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge bleibt davon unberührt. Bereitschaftspflege bezeichnet die Maßnahme: die kurzfristige, akute Aufnahme eines Kindes in einer Krisensituation
§ 1712 BGB
onderform der Familienpflege zur kurzfristigen, akuten Aufnahme eines Kindes in einer Krisensituation, meist gestützt auf Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, teils auf § 33 SGB VIII. Bereitschaftspflege bezeichnet die Maßnahme selbst, deren Dauer zu Beginn nicht absehbar ist, bis eine Perspektivklärung erfolgt ist.
§ 42 SGB VIII; § 33 SGB VIII
Sonderform der Familienpflege zur kurzfristigen, akuten Aufnahme eines Kindes in einer Krisensituation, meist gestützt auf Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, teils auf § 33 SGB VIII. Die Bereitschaftspflegefamilie ist die Familie, die diese Aufnahme leistet.
§ 42 SGB VIII; § 33 SGB VIII
Das Berufliche Gymnasium ist eine Schulform [...], die allgemeine und berufliche Bildung miteinander verbindet. Es führt nach drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und zeitgleich zu einer ersten beruflichen Qualifizierung.
Synonym für Anerkennungsjahr bzw. Berufspraktikum: der berufspraktische Ausbildungsabschnitt nach der theoretischen Ausbildung zur Erzieherin oder Sozialarbeiterin/Sozialpädagog*in, der zur staatlichen Anerkennung führt. Ausgestaltung ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.
Synonym für Anerkennungsjahr bzw. Berufspraktikum: der berufspraktische Ausbildungsabschnitt nach der theoretischen Ausbildung zur Erzieherin oder Sozialarbeiterin/Sozialpädagog*in, der zur staatlichen Anerkennung führt. Ausgestaltung ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeutet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten: im Betrieb und in der Berufsschule.
Das Bundesamt für Forschung, Technologie und Raumfahrt sichert mit dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die hohe Qualität der dualen Berufsausbildung und verbessert Ausbildungschancen für junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft.
Systematisches Verfahren zur Aufnahme, Bearbeitung und Auswertung von Beschwerden junger Menschen und ihrer Familien, das der Betriebserlaubnis als Qualitätsmerkmal zugrunde liegt. Ergänzt wird es durch das eigenständige Beschwerderecht von Kindern und Jugendlichen
§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII; § 9a SGB VIII
Fördergeld des Landes Niedersachsen für Kitaträger, die Kräfte in berufsbegleitender Teilzeitausbildung oder Studium beschäftigen (z. B. angehende Erzieher*innen). Die Höhe beträgt jährlich 20.000 Euro pro Kraft, beantragt wird sie ausschließlich vom Träger, nicht von der Person selbst.
§ 30 NKiTaG
Neuer Name für das, was früher "Wohnheim" oder "stationäre Einrichtung" für Menschen mit Behinderung hieß. Die Bewohner*innen leben dort und bekommen gleichzeitig Unterstützung im Alltag, ähnlich umfassend wie früher im Heim, nur dass Wohnen und Unterstützung rechtlich seit 2020 getrennt behandelt werden.
§ 42a SGB XII; § 113 SGB IX
Zusätzliche Altersversorgung, die Träger ihren Beschäftigten neben der gesetzlichen Rente anbieten, häufig tarifvertraglich über Zusatzversorgungskassen geregelt; im öffentlichen Dienst zum Beispiel über die Zusatzversorgungskasse nach TVöD SuE beziehungsweise AVR
Behördliche Erlaubnis, die Träger einer Einrichtung für den Betrieb benötigen, wenn dort Kinder oder Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden; sie wird nur erteilt, wenn das Wohl der jungen Menschen in der Einrichtung gewährleistet ist, unter anderem durch geeignete Beschwerdemanagement- Verfahren
§ 45 SGB VIII
Von der Belegschaft gewähltes Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmer*inneninteressen gegenüber der Trägerleitung, mit Mitbestimmungs- und Informationsrechten in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Schriftliche Vereinbarung zwischen Trägerleitung und Betriebsrat über betriebliche Angelegenheiten, die für alle Beschäftigten des Trägers unmittelbar und zwingend gilt
Fähigkeit, tragfähige professionelle Beziehungen aufzubauen und dabei besonders mit beziehungserschütterten Menschen sowie schwer erreichbarer Klientel in Multiproblemsituationen konstruktiv zu interagieren (vgl. Gahleitner 2026: 152)
Gahleitner, Silke Birgitta (2026): Beziehungsgestaltung, professionelle. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 152.
Wenn Sie mit einer beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel einer Anpassungsqualifizierung, einer Umschulung oder einer Teilqualifizierung Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit finanziell unterstützen – in Form eines Bildungsgutscheins. Ab dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von Arbeitnehmenden für in der Regel bis zu fünf Tage im Jahr, um an dafür Bildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Veranstaltung muss in Niedersachsen von der AEWB anerkannt worden sein.
In manchen Bundesländern (z. B. Berlin, Bremen, Baden-Württemberg) verwendete Bezeichnung für das, was in Niedersachsen NBildUG heißt: die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Weiterbildung. Je nach Bundesland unterschiedlich benannt, etwa Bildungszeitgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz oder Bildungsurlaubsgesetz, inhaltlich aber vergleichbar: bezahlte Freistellung, meist fünf Tage im Jahr, für berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung. Bayern und Sachsen kennen bislang kein solches Gesetz.
Ausnahmeregelung, die es befristet und nur in einer dringenden Notlage erlaubt, eine Einrichtung mit Personal zu betreiben, das nicht den Mindeststandard des § 45 SGB VIII erfüllt, oder eine Einrichtung von der Betriebserlaubnispflicht auszunehmen. Landesrechtliche "Lockerungen" des Fachkräftegebots, die über eine solche eng begrenzte Ausnahme hinausgehen, sind unzulässig, da § 72 SGB VIII als Bundesrecht die Mindestanforderungen verbindlich vorgibt.
Anlage C zum TVöD-VKA; DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 5
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, zuständig für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitsförderung sowie Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I (SGB III). Örtliche Anlaufstelle ist die jeweilige Agentur für Arbeit
Bundesgesetz, das die individuelle Förderung von Schüler*innen und Studierenden während einer Ausbildung regelt, teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen
Freiwilligendienst ohne Altersobergrenze, dessen Trägerschaft beim Bund liegt (BAFzA), mit Einsatz in Einrichtungen unterschiedlichster Bereiche, etwa Krankenhäusern, Pflege oder Kinder- und Jugendhilfe (BFDG)
Bundesteilhabegesetz. Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, das die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe (SGB XII) herauslöst und als eigenständige Leistung im SGB IX verankert (BTHG)
Junge Menschen, die in stationären Erziehungshilfen nach §§ 33 und 34 SGB VIII (Vollzeitpflege, Heimerziehung) gelebt haben und sich im Übergang in ein eigenständiges Leben befinden oder bereits nicht mehr betreut werden. Umfasst sowohl die Vorbereitungsphase vor dem Auszug als auch die Zeit danach (Thomas 2026: 171)
Thomas, Severine (2026): Care Leaver. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 171
Junge Menschen, die in stationären Erziehungshilfen nach §§ 33 und 34 SGB VIII (Vollzeitpflege, Heimerziehung) gelebt haben und sich im Übergang in ein eigenständiges Leben befinden oder bereits nicht mehr betreut werden. Umfasst sowohl die Vorbereitungsphase vor dem Auszug als auch die Zeit danach (Thomas 2026: 171)
Thomas, Severine (2026): Care Leaver. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 171
Handlungskonzept zur Bewältigung komplexer, andauernder Problemlagen einer Person oder Familie durch Zugangseröffnung, Assessment, Planung, Umsetzung und Evaluation. Ziel ist die Vermittlung und Steuerung, nicht die Erbringung der Hilfen selbst (Wendt 2026: 173f.)
Wendt, Wolf Rainer (2026): Case Management. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 173-174
Gefahr eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben, interne Richtlinien oder ethische Standards, der einem Träger rechtliche, finanzielle oder reputative Schäden verursachen kann
Credit Points (auch Leistungspunkte, LP, oder ECTS-Punkte) bezeichnen die Einheit, in der der Arbeitsaufwand eines Studiums gemessen wird. Ein Credit Point entspricht in der Regel 25–30 Arbeitsstunden; ein Studienjahr umfasst 60 Punkte. Ausführliche Erläuterung unter dem Eintrag ECTS.
Ländergemeinsame Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK); ECTS Users' Guide der Europäischen Kommission
Europäische Kommission (2015): ECTS Users' Guide. Luxemburg. Kultusministerkonferenz (2010, i. d. jew. gült. Fassung): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ordnet die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems acht Niveaus zu und macht sie dadurch untereinander sowie mit Abschlüssen aus anderen europäischen Ländern vergleichbar (vgl. Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR 2013)
Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (2013): Handbuch zum Deutschen Qualifikationsrahmen. Struktur – Zuordnungen – Verfahren – Zuständigkeiten.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen ordnet die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems acht Niveaus zu und macht sie dadurch untereinander sowie mit Abschlüssen aus anderen europäischen Ländern vergleichbar (vgl. Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR 2013)
Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (2013): Handbuch zum Deutschen Qualifikationsrahmen. Struktur – Zuordnungen – Verfahren – Zuständigkeiten.
Früher ein verbreiteter Studienabschluss in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, teilweise in den Sozialwissenschaften sowie den Bereichen Musik und Kunst. Heute größtenteils ersetzt durch die Studienabschlüsse Bachelor und Master
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/suchergebnis.html?term=Diplom
Der Arbeitgeber darf im Rahmen des Arbeitsvertrags festlegen, was genau du tust, wo und wann, solange nichts anderes vereinbart ist.
§ 106 GewO
Die Doppelqualifizierung verbindet den Erwerb eines schulischen Abschlusses mit einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation. Je nach Bildungsgang können beispielsweise die Hochschulreife und ein berufsbezogener Abschluss gleichzeitig erworben werden.
Die Doppelqualifizierung verbindet den Erwerb eines schulischen Abschlusses mit einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation. Je nach Bildungsgang können beispielsweise die Hochschulreife und ein berufsbezogener Abschluss gleichzeitig erworben werden.
Beschreibt, dass Soziale Arbeit gleichzeitig zwei Aufträge erfüllt, die sich widersprechen können: Sie soll im Auftrag des Staates helfen und kontrollieren, muss aber auch die Anliegen der Menschen ernst nehmen, mit denen sie arbeitet. Staub-Bernasconi ergänzt ein drittes Mandat: die Verpflichtung auf wissenschaftliches Wissen und Berufsethik, unabhängig davon, was Staat oder Adressat*innen wollen (Vlecken 2026: 206)
Vlecken, Silke (2026): Doppeltes Mandat, Tripelmandat. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 206
Der Dritte Weg ist das Verfahren, mit dem kirchliche Träger wie Caritas und Diakonie ihre Arbeitsbedingungen regeln, statt das über normale Tarifverhandlungen zu tun.
Zum Hintergrund: Normalerweise gibt es zwei Wege, Arbeitsbedingungen festzulegen. Der Erste Weg ist der Individualvertrag, bei dem Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmerin die Bedingungen direkt vereinbaren. Der Zweite Weg ist der klassische Tarifvertrag, bei dem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verhandeln, notfalls unter Einsatz von Streik und Aussperrung.
Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände haben aus ihrem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht heraus einen eigenen, dritten Weg entwickelt. Statt Gewerkschaft gegen Arbeitgeberverband sitzen hier Vertreter*innen der Mitarbeiterseite (gewählt über die Mitarbeitervertretungen) und der Dienstgeberseite gemeinsam in einer paritätisch besetzten Kommission, bei Caritas heißt sie Arbeitsrechtliche Kommission (AK), bei der katholischen Kirche insgesamt oft KODA. Diese Kommission beschließt gemeinsam die Arbeitsbedingungen, die dann in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) stehen.
Der entscheidende Unterschied zum Zweiten Weg: Es gibt kein Streikrecht und keine Aussperrung. Kommt keine Einigung zustande, greift stattdessen ein Vermittlungsverfahren. Die Idee dahinter ist ein partnerschaftliches, kooperatives Miteinander statt eines Kräftemessens, wie es die Kirchen selbst begründen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, dass die so entstandenen AVR keine Tarifverträge im rechtlichen Sinn sind, sie gelten nur, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich darauf verweist, werden aber wegen der paritätischen Aushandlung auch nicht wie einseitige AGB streng kontrolliert.
Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen. Niedersächsischer Runderlass, der zur Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) unter anderem Stundentafeln, Klassenbildung und die praktische Ausbildung an berufsbildenden Schulen regelt (EB-BbS)
ECTS ist das europäische System zur Anrechnung und Übertragung von Studienleistungen. Ein Leistungspunkt (Credit Point) steht für den durchschnittlichen Arbeitsaufwand der Studierenden – nicht nur die Präsenzzeit, sondern auch Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und Selbststudium. Ein ECTS-Punkt entspricht in Deutschland in der Regel 25–30 Arbeitsstunden; ein Studienjahr umfasst 60 ECTS.
Europäische Kommission (2015): ECTS Users' Guide. Luxemburg. Kultusministerkonferenz (2010, i. d. jew. gült. Fassung): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
ECTS ist das europäische System zur Anrechnung und Übertragung von Studienleistungen. Ein Leistungspunkt (Credit Point) steht für den durchschnittlichen Arbeitsaufwand der Studierenden – nicht nur die Präsenzzeit, sondern auch Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und Selbststudium. Ein ECTS-Punkt entspricht in Deutschland in der Regel 25–30 Arbeitsstunden; ein Studienjahr umfasst 60 ECTS.
Europäische Kommission (2015): ECTS Users' Guide. Luxemburg. Kultusministerkonferenz (2010, i. d. jew. gült. Fassung): Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Verfahren, mit dem beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den fachgebundenen Hochschulzugang nachweisen können, insbesondere bei fachfremdem Studienwunsch oder bei kürzerer Berufserfahrung als für den regulären Zugang vorgesehen (§ 18 Abs. 4 NHG)
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit (drohender) Behinderung. Ihr Ziel ist die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit, Wohnen und soziale Teilhabe. Sie orientiert sich an den individuellen Bedarfen und Wünschen der Leistungsberechtigten (Personenzentrierung).
§§ 90 ff. SGB IX; § 10 Abs. 4 SGB VIII (Abgrenzung Zuständigkeit); Art. 25 SGB VIII (inklusive Lösung, KJSG)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.): Das Bundesteilhabegesetz.
Erlaubnis des Niedersächsischen Landesjugendamts zur Beschäftigung einer Nichtfachkraft in einem konkreten, einzelnen Leistungsangebot. Sie kann mit Auflagen verbunden sein, etwa dem Besuch einer Weiterqualifizierung (NFK-Konzept, Nds. Landesjugendamt).
Einstufung innerhalb einer Vergütungstabelle, die Höhe und Struktur des Entgelts einer Beschäftigung festlegt, üblicherweise nach Tätigkeitsmerkmalen und Anforderungsniveau gestaffelt (zum Beispiel TVöD SuE, AVR).
Tarifliches Regelwerk, das die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen anhand von Tätigkeitsmerkmalen und Anforderungen festlegt (zum Beispiel TVöD SuE, AVR).
Stufe innerhalb einer Entgeltgruppe, die das Entgelt nach der Dauer einschlägiger Berufserfahrung staffelt und mit zunehmender Beschäftigungszeit automatisch aufsteigt (zum Beispiel TVöD SuE, AVR)
Höchster Abschluss des Sekundarbereichs I in Niedersachsen, erworben nach dem 10. Schuljahrgang. Er setzt die Anforderungen des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss voraus und darüber hinaus bessere Leistungen; die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Schulform. Mit ihm ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe möglich.
§7-9 AVO-Sek I, Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen
Führungszeugnis mit zusätzlichen Eintragungen, das für Personen vorgeschrieben ist, die beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Erzieher*innen sind ausgebildete staatlich anerkannte Fachkräfte, die die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen fördern und begleiten. Sie arbeiten unter anderem in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Wohnheimen. Die Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten oder Assistentin wird benötigt um zur Ausbildung zur Erzieher*in zugelassen zu werden. Der Beruf ist landesrechtlich geregelt und im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert.
Erziehungswissenschaft [...] ist eine sozialwissenschaftliche Disziplin, die sich methodisch geleitet, empirisch analysierend und theoretisch reflexiv mit dem Insgesamt von Fragestellungen über Lern-, Erziehungs- und Bildungsprozesse im Kontext pädagogischen Handelns befasst.
Braches-Chyrek, Rita/Bock, Karin (2021): Erziehungswissenschaft. In: Amthor, Ralph-Christian/Goldberg, Brigitta/Hansbauer, Peter/Landes, Benjamin/Wintergerst, Theresia (Hg.): Kreft/Mielenz Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Aufl. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 249
Zulassung zur berufsqualifizierenden Berufsfachschule ohne Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen, wenn der bisherige berufliche und schulische Bildungsweg eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt und die Schulbehörde zustimmt. Keine Eignungsprüfung im engeren Sinn, sondern eine Einzelfallentscheidung ohne eigenes Prüfungsformat (§ 3 Abs. 9 Anlage 4 BbS-VO)
Freiwilligendienst für junge Menschen bis in der Regel 26 Jahre, dessen Trägerschaft bei anerkannten freien Trägern liegt (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände), mit Einsatz in Einrichtungen unterschiedlichster Bereiche, etwa Krankenhäusern, Kitas oder Kinder- und Jugendhilfe (JFDG)
Nach dem Abschluss der Berufsoberschule erhält man die fachgebundene Hochschulreife für Universitäten und gleichgestellte Hochschulen: Fachgebunden bedeutet, dass die Fachrichtung der besuchten Berufsoberschule vorgibt, welche Studiengänge Sie studieren können.
Orte der akademischen Bildung mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Lehre und Forschung aber einheitlichen Studienabschlüssen
Mit dem Abschluss der Fachoberschule erhält man die Fachhochschulreife und kann alle Fachhochschulstudiengänge studieren.
Außerdem, und das ist besonders in Niedersachsen, kann man hier mit der Fachhochschulreife auch an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen studieren – und zwar die fachlich dem Schulabschluss entsprechenden Studiengänge.
„Fachkraft" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern ein Sammelbegriff. Allgemein gilt als Fachkraft, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat; daneben steht „Fachkraft für …" für bestimmte Zusatzqualifikationen. In der Kinder- und Jugendhilfe ist der Begriff enger gefasst: Fachkraft ist nach § 72 Absatz 1 SGB VIII, wer persönlich geeignet ist und eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat. Berufserfahrung allein führt hier nicht zum Fachkraftstatus.
Person mit einem ersten Berufsabschluss in Pflege-, Gesundheits, oder Hebammenwissenschaft mit einem Abschluss der Aufstiegsfortbildung "Frühe Hilfen". Der Einsatz dieser Fachkraft findet durch eine aufsuchende Tätigkeit in Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf statt. Die Fachkräfte Frühe Hilfen arbeiten interdisziplinär mit anderen helfenden Institutionen zusammen.
Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung betreuen und fördern Menschen mit Behinderungen im beruflichen wie außerberuflichen Bereich, damit diese ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen bzw. erhalten und weiterentwickeln.
Die Weiterbildung soll dazu befähigen, im Rahmen einer mitverantwortlichen Betreuung Hilfsangebote für psychisch Kranke in verschiedenen Versorgungsbereichen zu gestalten, die ihnen ein Leben an ihrem selbst gewählten Wohnort ermöglichen und an ihren persönlichen Fähigkeiten ausgerichtet sind. Sie soll außerdem dazu befähigen, die soziale Dimension einer psychischen Erkrankung in den Mittelpunkt der Betrachtung und des pflegerischen und therapeutischen Handelns zu stellen.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8e0ae855-9c90-32e5-931d-fa948e0aba46
In der Kinder- und Jugendhilfe eine der drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen der Gegenwart. Der 17. Kinder- und Jugendbericht bezeichnet ihn neben Pandemie, kriegerischen Bedrohungen und Klimawandel als „vierte Krise“ mit besonders starkem Einfluss auf die Lebenssituation junger Menschen (Sachverständigenkommission 17. KJB 2024: 63). Die Berufsgruppe Soziale Arbeit/Sozialpädagogik wies 2021/2022 bundesweit die größte Fachkräftelücke aller Berufsgruppen auf. Der Bericht empfiehlt die Integration von Quereinsteiger*innen mit sorgfältiger Nachqualifizierung, warnt aber zugleich vor einer Aufweichung von Fachkräftestandards (ebd.: 65, 79 f.)
Umgangssprachlicher Begriff ohne eigene gesetzliche Definition in Niedersachsen; gemeint ist meist der Anteil qualifizierter Fachkräfte am pädagogischen Personal. Siehe auch: Mindestausstattung oder Personalschlüssel.
Das Fachkraftgebot ist eine gesetzliche Regel. Sie besagt: Wer in der Kinder- und Jugendhilfe hauptberuflich mit Menschen arbeitet, soll dafür fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein.
§ 72 SGB VIII
Kurz: FOS. Berufsbildende Schulform, die in der Regel zur Fachhochschulreife führt und beruflich orientierte Bildungsgänge in Vollzeit- oder Teilzeitform anbietet.
Die Fachschule ist eine Einrichtung der beruflichen Weiterbildung. Sie baut auf dem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einem gleichwertigen Bildungsstand auf. Sie führt bei erfolgreicher Vollendung zur Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Zweijährige Ausbildung auf der nächsthöheren Stufe nach der Berufsfachschule, die zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher führt (Anlage 8 BbS-VO)
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Fortbildung ist ein Teil der beruflichen Weiterbildung und umfasst alle Angebote zur Entwicklung von beruflichen Kompetenzen, die nach Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung in Anspruch genommen werden.
Dobischat (2023) Fortbildung, in Arnold, Nuissl & Schrader (Hrsg.). (3. überarb. Aufl.). Wörterbuch Erwachsenenbildung. Julius Klinkhardt.
Teile des Einkommens und Vermögens von Auszubildenden sowie ihrer Eltern oder Partner*innen, die bei der Berechnung von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nicht auf den Förderbedarf angerechnet werden.
BAföG §§ 23, 25 ff.
Freiwilligendienst für junge Menschen bis in der Regel 26 Jahre, dessen Trägerschaft bei anerkannten freien Trägern liegt (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände), mit Einsatz in Einrichtungen unterschiedlichster Bereiche, etwa Krankenhäusern, Kitas oder Kinder- und Jugendhilfe (JFDG)
Der Begriff charakterisiert die infrastrukturelle Vorhaltung eines vernetzten, frühzeitig verfügbaren und multiprofessionell ausgestalteten Unterstützungangebotes für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren. Mit dem (bewusst außerhalb des SGB VIII ange- siedelten) Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurden Frühe Hilfen 2012 erstmals als soziale Querschnittsaufgabe legal definiert und gesetzlich verankert.
Brigitta Goldberg(Hg.), Ralph-Christian Amthor(Hg.), Peter Hansbauer(Hg.), Benjamin Landes(Hg.), Theresia Wintergerst(Hg.), Kreft/Mielenz Wörterbuch Soziale Arbeit (17.10.2025), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISBN: 9783779949930, Seite 336ff "Frühe Hilfen"
Es gibt es in Deutschland und in Niedersachsen verschiedene Möglichkeiten einer Förderung. Studium: BAföG, Aufstiegsstipendium, Begabtenförderungswerke, Erlass der Langzeitstudiengebühren (durch Familien- bzw Pflegeverantwortung). Aus- und Weiterbildung: Aufstiegs- BAföG, Bildungsgutscheine, Bildungsurlaub, Qualifizierungsgeld
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, zum Beispiel einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.
Beratungsunternehmen (GEBIT Münster GmbH), das im Auftrag des Niedersächsischen Landkreistags die Datenbank "Kinder- und Jugendhilfe" zum Vergleich von Leistungsangeboten und Entgelten im Bereich der Hilfen zur Erziehung für Niedersachsen aufbaut und pflegt.
Schulische oder außerschulische Betreuungs- und Bildungsangebote, die über die reine Unterrichtszeit hinaus einen Teil oder den gesamten Tag abdecken, in Niedersachsen unter anderem geregelt für Grundschulen (§ 23 NSchG) und Kindertagesstätten (NKiTaG)
Strafrechtliche, individuell-persönliche Pflicht einer Fachkraft, eine Rechtsgutsverletzung (z. B. Tod oder Körperverletzung eines Kindes) abzuwenden. Entsteht nicht automatisch mit einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII, sondern erst, wenn eine konkrete, individuell bestimmbare Verpflichtung zur Verhinderung besteht, insbesondere wenn Eltern in ihrer Schutzfunktion ausfallen (Wiesner 2026: 342)
Wiesner, Reinhard (2026): Garantenpflicht. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 342
Bezeichnet, wer als Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe strafrechtlich für ein Kind verantwortlich gemacht werden kann, wenn ihm durch Unterlassen ein Schaden entsteht. Wer ein Kind fachlich betreut, übernimmt damit automatisch eine Schutzfunktion, aus der sich diese besondere Verantwortung ergibt. Zuständig sind vor allem die fallführende Fachkraft, aber auch Leitungskräfte können betroffen sein, wenn sie ihrer Gesamtverantwortung nicht nachgekommen sind (Wiesner 2026: 342)
Wiesner, Reinhard (2026): Garantenpflicht. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 342
Verwaltungsverfahren der Eingliederungshilfe, in dem der individuelle Teilhabebedarf ermittelt, die Ziele der Leistungen festgelegt und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen unter verpflichtender Beteiligung der leistungsberechtigten Person geplant werden (§§ 117 ff. SGB IX).
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz werden die Förderinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter wird das Qualifizierungsgeld eingeführt. Das an das Kurzarbeitergeld angelehnte Qualifizierungsgeld ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Das Qualifizierungsgeld bietet eine Perspektive für Beschäftigte in Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Es unterstützt die Betriebe gezielt bei der Fachkräftesicherung.
Nachweis, aufgrund eines im Ausland abgeschlossenes Studium dieselbe fachliche Qualifikation zu besitzen wie durch die regulären Studienwege der SozHeilKindVO , als eigenständiger Weg zur staatlichen Anerkennung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 SozHeilKindVO)
Gleichwertigkeitsfeststellung ist der allgemeine, berufsübergreifende Vorgang: die Prüfung, ob eine ausländische Ausbildung einer deutschen entspricht. Das passiert nach BQFG/NBQFG und gilt grundsätzlich für viele Berufe, nicht nur für Soziale Arbeit.
Die Gleichwertigkeitsprüfung ist das formelle Verfahren, in dem geprüft wird, ob ein im Ausland erworbener Abschluss einem deutschen Referenzabschluss inhaltlich und formal entspricht. In Niedersachsen ist für Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik die jeweils zuständige Hochschule die prüfende Stelle – je nach Wohnort des Antragstellers/ der Antragstellerin. Das Ergebnis wird in einem Bescheid festgehalten, der entweder die direkte Gleichwertigkeit feststellt oder wesentliche Unterschiede benennt und Ausgleichsmaßnahmen vorschreibt. Optional kann vorab eine Zeugnisbewertung der ZAB beantragt werden, die das Verfahren beschleunigen kann. → Siehe auch: Ausländischer Abschluss, Anpassungslehrgang, anabin
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html
Zertifizierung des Landes Niedersachsen, mit der Bildungsträger nachweisen, dass ihre Qualifizierungsangebote für pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen einheitlichen Qualitätsstandards entsprechen. Vergeben wird das Gütesiegel von der AEWB im Auftrag des Kultusministeriums, es gilt als Mindeststandard für die Förderfähigkeit von Maßnahmen durch Landesmittel und unterliegt einer jährlichen Überwachungsprüfung.
§ 11a DVO-NKiTaG; AEWB (o. J.): Gütesiegel frühkindliche Bildung
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können auf Hauptschulen folgende Abschlüsse erworben werden:
Heilerziehungspfleger*innen begleiten, fördern und pflegen Menschen mit Behinderungen — in Wohnformen, Tagesstätten, Werkstätten, Förderschulen, heilpädagogischen und integrativen Kindergärten sowie in der Schulbegleitung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet an einer Fachschule Heilerziehungspflege statt; Rechtsgrundlage ist in Niedersachsen die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO). Mit der bestandenen Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" beziehungsweise „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" zu führen. Der Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet.
Niedersächsisches Kultusministerium: Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), Anlage 8 zu § 33 — Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule
Heilerziehungspfleger*innen begleiten, fördern und pflegen Menschen mit Behinderungen — in Wohnformen, Tagesstätten, Werkstätten, Förderschulen, heilpädagogischen und integrativen Kindergärten sowie in der Schulbegleitung. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet an einer Fachschule Heilerziehungspflege statt; Rechtsgrundlage ist in Niedersachsen die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO). Mit der bestandenen Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" beziehungsweise „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" zu führen. Der Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet.
Niedersächsisches Kultusministerium: Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), Anlage 8 zu § 33 — Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule
Heilpädagog*innen begleiten und fördern Menschen mit Behinderungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen. In Niedersachsen führen zwei Wege zur Berufsbezeichnung: eine Weiterbildung an einer Fachschule Heilpädagogik, die auf einer einschlägigen Berufsausbildung aufbaut, oder ein Studium der Heilpädagogik. Beide Abschlüsse sind dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet.
Niedersächsisches Kultusministerium: Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), Anlage 8 zu § 33 — Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachschule. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen (SozHeilKindVO)
Pädagogische Fachkraft mit zusätzlicher heilpädagogischer Qualifikation, die in jeder integrative Gruppe zusätzlich tätig sein muss, um die heilpädagogische Förderung sicherzustellen, zum Beispiel als staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in oder Heilerziehungspfleger*in. Die Qualifikation lässt sich auch über eine anerkannte Weiterbildung wie Integrative Erziehung und Bildung erwerben, oder über mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung in Verbindung mit der Teilnahme an einer solchen Weiterbildung (
Hilfen zur Erziehung sind gesetzlich geregelte Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe für Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Belastungen oder Probleme bei der Erziehung Unterstützung benötigen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken; die Hilfeformen reichen von Beratung bis hin zu stationären Maßnahmen.
Vgl. Deller, U.; Brake, R.: Einführung in die Jugendhilfe, 2019, S. 56ff.
In Deutschland gibt es staatliche (öffentlich-rechtliche) und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie Künstlerische Hochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird von der öffentlichen Hand finanziert und befindet sich daher in staatlicher (öffentlich-rechtlicher) Trägerschaft. Es gibt aber auch Hochschulen in privater und in kirchlicher Trägerschaft, die staatlich anerkannt sind.
https://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschullandschaft/hochschultypen.html
Zeugnis oder Bescheinigung, das zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt, z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (meist das Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/hochschullexikon.html#hochschulzugangsberechtigung
Eine Aufgabe, die nur der Staat mit besonderer, öffentlich-rechtlicher Befugnis wahrnehmen darf, weil sie in Grundrechte eingreift. Beispiel aus der Kinder- und Jugendhilfe: Wenn das Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährdung eingreift, obwohl Eltern das grundgesetzlich geschützte Recht auf Erziehung ihrer Kinder haben (Art. 6 Abs. 2 GG), braucht es dafür eine besondere, staatlich verliehene Befugnis, genau das macht die Aufgabe hoheitlich.
Beobachtender Besuch in einer anderen Einrichtung, einem anderen Team oder bei einer anderen Fachkraft, um deren Arbeitsweise kennenzulernen, ohne selbst aktiv einzugreifen. Im Ausbildungs- und Anerkennungskontext dient Hospitation dazu, unterschiedliche Arbeitsfelder oder Methoden praktisch zu erleben, bevor eigenständiges Handeln erwartet wird, etwa in frühen Phasen der Praxisanleitung.
Handwerksordnung. Bundesgesetz, das die Ausbildung, Prüfung und Ausübung von Handwerksberufen regelt. Für die Kinder- und Jugendhilfe relevant, wenn es um die Anerkennung von handwerklichen Vorqualifikationen bei Quereinsteiger*innen geht, etwa wenn jemand aus einem Handwerksberuf in die Soziale Arbeit wechselt und seine bisherige Ausbildung angerechnet werden soll
Format, das Präsenz- und Online-Lehre kombiniert, entweder durch zeitgleiche Übertragung einer Veranstaltung in beide Modi oder durch einen Wechsel bzw. eine Mischung aus Präsenz-, Online-, synchronen und asynchronen Anteilen im Studienverlauf. Der Begriff wird uneinheitlich verwendet und überschneidet sich in der Praxis oft mit [Blended Learning].
Hilfen zur Erziehung (HzE) sind gesetzlich geregelte Unterstützungsleistungen der Jugendhilfe für Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Belastungen oder Probleme bei der Erziehung Unterstützung benötigen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu sichern und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken; die Hilfeformen reichen von Beratung bis hin zu stationären Maßnahmen.
Vgl. Deller, U.; Brake, R.: Einführung in die Jugendhilfe, 2019, S. 56ff.
Die Einstufung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten in eine höhere Entgeltgruppe des Tarifvertrags, meist verbunden mit mehr Gehalt. Sie erfolgt, wenn sich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ändert und dadurch höhere Anforderungen erfüllt, etwa mehr Verantwortung oder eine anspruchsvollere Qualifikation, nicht automatisch mit mehr Berufserfahrung oder Dienstjahren.
§ 12 TVöD
Integrative Erziehung und Bildung in Kindertageseinrichtungen im Kontext inklusiver Bildungsprozesse: Berufsbegleitende Zusatzqualifikation für bereits ausgebildete pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher*in), die als heilpädagogische Fachkraft in integrativen Kita-Gruppen tätig werden möchten. Die Weiterbildung, in der Regel mindestens 260 Unterrichtsstunden, folgt einem Rahmenplan des niedersächsischen Kultusministeriums und schließt mit schriftlicher Hausarbeit und mündlicher Prüfung ab. Sie ist notwendig, weil in jeder integrativen Kita-Gruppe über die reguläre Personalausstattung hinaus eine Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation vorgeschrieben ist.
§ 17 Abs. 2 DVO-NKiTaG; § 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG; Niedersächsisches Kultusministerium (2025): Rahmenplan IEB
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Lösung: Geplante Reform, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung künftig aus dem SGB IX ins SGB VIII überführen soll, damit Kinder- und Jugendhilfe künftig für alle Kinder zuständig ist, unabhängig von einer Behinderung. Der Regierungsentwurf sah unter anderem vor, das Fachkräftegebot (§ 72 SGB VIII) um Anforderungen aus § 97 Abs. 1 SGB IX zu ergänzen, etwa Kenntnisse über den regionalen Sozialraum. Bislang nicht final beschlossen, weitere Entwicklung in der neuen Legislaturperiode offen.
DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 2-3
Integration durch Qualifizierung: Bundesweites Förderprogramm, das Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen bei der Anerkennung ihrer Qualifikation und beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unterstützt. In Niedersachsen bietet das IQ Netzwerk kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie Kurse, um fehlende Ausbildungsinhalte nachzuholen, relevant zum Beispiel für Quereinsteiger*innen mit im Ausland erworbener Qualifikation in der Kinder- und Jugendhilfe.
IQ Netzwerk Niedersachsen (o. J.): Auftrag und Struktur des Förderprogramms IQ.
Identität, berufliche/ professionelle: Das Selbstverständnis von Sozialarbeiter*innen als Angehörige eines echten Berufs, nicht nur einer helfenden Berufung. Herwig-Lempp macht das an drei Merkmalen fest: Mit der Tätigkeit wird der Lebensunterhalt verdient, sie erfordert spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, und ihre Qualität ist gesellschaftlich anerkannt und erwartbar. Wer die Professionalität der Sozialen Arbeit anzweifelt, behindert sich damit selbst in der Ausübung des eigenen Berufs (Herwig-Lempp 1997: 16)
Herwig-Lempp, Johannes (1997): Ist Sozialarbeit überhaupt ein richtiger Beruf? Beitrag zu einer eigentlich überflüssigen Diskussion. In: Sozialmagazin, 2/1997. Weinheim: Juventa, S. 16, Hier der Link zur
https://www.herwig-lempp.de/daten/veroeffentlichungen/9702berufsozarbJHL.pdf
Die Abteilung einer Hochschule, auch Studierendensekretariat genannt, die für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung der Studierenden zuständig ist. Für Studierende im berufsbegleitenden Modell ist das Immatrikulationsamt oft die erste Anlaufstelle bei formalen Fragen rund um die Einschreibung, unabhängig von der fachlichen Betreuung durch die Fakultät
Studieren in Niedersachsen (o. J.): Hochschullexikon; § 19 NHG.
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/hochschullexikon.html
alternatives Zugangsverfahren zu einem Hochschulstudium bezeichnet, das insbesondere Menschen offensteht, die z. B. nach ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung keinen formalen Hochschulabschluss (wie das Abitur) erlangt haben. Sie ermöglicht die „zweite Chance“ auf einen Studienzugang und spiegelt die Durchlässigkeit und Durchmischung der deutschen Bildungswege wider.
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/suchergebnis.html?term=imma
Unter einer Inobhutnahme versteht man eine vorläufige Schutz- und Unterbringungsmaßnahme durch das Jugendamt für Kinder und Jugendliche in einer Notsituation.
Prof. Dr. Gregor Hensen, veröffentlicht am 05.09.2022 auf https://www.socialnet.de/lexikon/Inobhutnahme
Die Weiterbildung „Fachkraft im Kinderschutz“ macht in vier Modulen die Teilnehmenden mit den aktuellen fachlichen (Rechts-)Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung vertraut, frischt vorhandenes Fachwissen auf und vermittelt die erforderlichen Kompetenzen, um in der eigenen Fallarbeit mit Familien in Gefährdungskontexten qualifiziert und besonnen handeln zu können.
Berufsbegleitende Zusatzqualifikation für bereits ausgebildete pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher*in), die als heilpädagogische Fachkraft in integrativen Kita-Gruppen tätig werden möchten. Die Weiterbildung, in der Regel mindestens 260 Unterrichtsstunden, folgt einem Rahmenplan des niedersächsischen Kultusministeriums und schließt mit schriftlicher Hausarbeit und mündlicher Prüfung ab. Sie ist notwendig, weil in jeder integrativen Kita-Gruppe über die reguläre Personalausstattung hinaus eine Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation vorgeschrieben ist.
§ 17 Abs. 2 DVO-NKiTaG; § 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG; Niedersächsisches Kultusministerium (2025): Rahmenplan IEB
Synonym für kollegiale Beratung: eine selbstorganisierte Kleingruppe von Fachkräften reflektiert gemeinsam berufliche Anliegen, ohne externe Supervisionsleitung. Die Beteiligten übernehmen wechselnde Rollen (Fallvorstellung, Moderation, Beratung) und teilen Beobachtungen, Hypothesen und Lösungsideen (Balz 2026: 531)
Balz, Hans-Jürgen (2026): Kollegiale Beratung, Intervision. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 531
Tarifliche Sonderzahlung, umgangssprachlich oft "Weihnachtsgeld" genannt, die Beschäftigte zusätzlich zum regulären Gehalt einmal jährlich erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt, sie wird üblicherweise im November ausgezahlt.
§ 20 TVöD
Gesetz von 1923/1953, das die Strafverfahren gegen Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) regelt. Bildet neben dem SGB VIII die zweite rechtliche Grundlage für die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren, insbesondere über § 38 JGG (Goldberg/Trenczek 2026: 459)
Goldberg, Brigitta/Trenczek, Thomas (2026): Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 459
Mitwirkungsaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Umfasst Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen, Erstellung einer psychosozialen Diagnose sowie fachliche Stellungnahme gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft, mit dem Ziel sozialer Integration statt Strafverfolgung. Der Begriff „Jugendhilfe im Strafverfahren" setzt sich zunehmend gegenüber der älteren Bezeichnung JGH durch, auch wenn der Gesetzgeber diese im JGG beibehalten hat (Goldberg/Trenczek 2026: 459)
Goldberg, Brigitta/Trenczek, Thomas (2026): Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 459-461
Politischer Teil des Jugendamtes neben der Verwaltung, wodurch das Jugendamt zweigliedrig aufgebaut ist. Zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder werden auf Vorschlag freier Träger gewählt. Der JHA beschließt Grundsatzangelegenheiten wie die Jugendhilfeplanung und hat ein Anhörungsrecht vor Beschlüssen der Vertretungskörperschaft, faktisch dominiert jedoch häufig die Verwaltung durch Fachwissen und Informationsvorsprung (Merchel 2026: 467)
Merchel, Joachim (2026): Jugendhilfeausschuss. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 467
Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, das sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr bei biografischen Übergängen unterstützt, insbesondere beim Weg in Ausbildung und Beruf. Umfasst unter anderem Jugendberufshilfe, schulbezogene Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Jugendwohnen und aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork). Es besteht ein subjektiv-rechtlicher Anspruch, die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch im Ermessen des Trägers (Bertsche 2026: 474)
Bertsche, Oliver (2026): Jugendsozialarbeit. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 474-476
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Gesetz, das 2021 wichtige Teile des SGB VIII reformiert hat, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche zu stärken und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten. Wichtige Änderungen betreffen unter anderem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, den Kinderschutz, die Unterstützung von Careleaver*innen sowie erste Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Lösung, bei der Kinder- und Jugendhilfe künftig auch für Kinder mit Behinderung zuständig sein soll.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 03.06.2021.
Bundesweite Vereinbarung der Kultusministerkonferenz, die die Rahmenbedingungen für Fachschulen regelt, unter anderem die Erzieher*innen-Ausbildung. Sie legt Ausbildungsziel, Aufnahmevoraussetzungen, Organisation und Abschlussprüfung fest und sorgt dafür, dass die Ausbildung trotz Landeszuständigkeit für Schulen bundesweit vergleichbar bleibt. In Niedersachsen setzt die BbS-VO diese Vorgaben landesrechtlich um.
Kultusministerkonferenz (2002): Rahmenvereinbarung über Fachschulen. Beschluss vom 07.11.2002, i. d. F. vom 27.03.2025
Bezeichnet das Kooperationsfeld zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule, dessen zentrale Ausprägung die Schulsozialarbeit ist. Rechtlich ist die Zusammenarbeit im SGB VIII nur unzureichend kodifiziert, insbesondere Schulsozialarbeit wird dort namentlich nicht erwähnt. Weitere Formen sind schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit und Ganztagsangebote (Maykus 2026: 463)
Maykus, Stephan (2026): Jugendhilfe und Schule. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 463-465
Gesellschaftliche Bemühung, Kinder vor Verhältnissen zu schützen, die ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben, freie Entfaltung und Förderung beeinträchtigen, insbesondere vor Ausbeutung, Misshandlung und Vernachlässigung in Familien und Institutionen. In Deutschland konzeptionell dreipolig ausgerichtet: gefährdungsorientiert, familienorientiert und gemeinwesenorientiert (Wolff 2026: 508-510)
Wolff, Reinhart (2026): Kinderschutz. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 508-510
Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern vor Gefährdung, in Deutschland insbesondere das Bundeskinderschutzgesetz (BKSchG) von 2012. Hat den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) gestärkt und die Aufmerksamkeit für Frühe Hilfen sowie professionsübergreifende Zusammenarbeit erhöht (Wolff 2026: 509-510)
Wolff, Reinhart (2026): Kinderschutz. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 508-510
Umfasst neben der Vermeidung von Schaden auch das Recht auf positive Lebensbedingungen, Teilhabe, Geborgenheit, Bildung und gewaltfreie Erziehung. (Wolff 2026: 510)
Wolff, Reinhart (2026): Kinderschutz. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 508-510
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine gegenwärtige Gefahr, die bei weiterer Entwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes erwarten lässt. Fachlich zu unterscheiden von einer dem Kindeswohl nicht entsprechenden Erziehung nach § 27 SGB VIII, die eine niedrigere Schwelle markiert (BGH 2019; § 1666 Abs. 1 BGB; § 8a SGB VIII)
BGH, Beschluss vom 06.02.2019, XII ZB 408/18; § 1666 Abs. 1 BGB; § 8a SGB VIII
Der Beruf [...] ist auf die familiäre und öffentliche Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit, die Lebenswelten, Kulturen und Lebensbedingungen von Kindern und Familien sowie die Zusammenarbeit mit Familien ausgerichtet. Voraussetzung ist ein Studium der Kindheitspädagogik oder eines verwandten Studiengangs. Für die Absolventinnen und Absolventen wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in" verwendet.
Studiengangstag Pädagogik der Kindheit (2015): Berufsprofil Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge.
Allgemein: eine mündliche Prüfung oder ein Fachgespräch, in dem eine Person nachweist, dass sie bestimmte Qualifikationsziele erreicht hat. Kolloquien kommen in verschiedenen Verfahren vor, zum Beispiel als Abschlussprüfung im Verfahren zur Staatlichen Anerkennung in Niedersachsen, wo es in der Regel als Einzelgespräch mit zwei Prüfer*innen stattfindet und sich vor allem auf den eingereichten Praxisbericht bezieht (§§ 9-12 SozHeilKindVO)
§§ 9-12 SozHeilKindVO.
Das verfassungsrechtlich garantierte Recht von Gemeinden und Landkreisen, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln, ohne dabei ständig auf Weisungen von Land oder Bund angewiesen zu sein. In der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich das zum Beispiel darin, dass Jugendämter die Aufgaben nach dem SGB VIII im Rahmen ihrer Selbstverwaltung erfüllen, was auch erklärt, warum sich Angebote und Schwerpunktsetzungen von Kommune zu Kommune unterscheiden können.
Art. 28 Abs. 2 GG.
Bezeichnet, dass Adressat*innen am Ergebnis aktiv mitwirken müssen, sie sind keine bloßen Empfängerinnen einer fertigen Leistung. Beispiel: In einem Beratungsgespräch kann die Fachkraft nicht einfach eine Lösung liefern wie ein Produkt. Ob das Gespräch dem oder der Adressat*in wirklich hilft, hängt davon ab, ob er oder sie selbst mitspricht, mitdenkt und bereit ist, sich auf den Prozess einzulassen. Ohne diese Mitwirkung entsteht kein brauchbares Ergebnis, die adressierte Person ist also Ko-Produzentin der Beratung, nicht nur Konsumentin.
Hochuli Freund, Ursula/Stotz, Walter (2021): Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit. Ein methodenintegratives Lehrbuch. Unter Mitarbeit von Raphaela Sprenger. 5., erweiterte und überarbeitete Auflage. Stuttgart: Kohlhammer, S. 59.
Eine Chance zur Entwicklung und Kompetenzerweiterung, die zugleich eine akute, den ganzen Menschen betreffende Situation ist, in der die vorhandenen Bewusstseins- und Handlungsformen nicht mehr ausreichen und ein „qualitativer Sprung", ein Neuerwerb von Kompetenzen, notwendig wird (Mennemann 2026: 542-543)
Mennemann, Hugo Sebastian (2026): Krise, Coping, Krisenintervention. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 542-543
Das Kultusministerium ist die oberste Schulbehörde in Niedersachsen, aber auch zuständig für Tageseinrichtungen für Kinder, für Kindertagespflege, für Angelegenheiten der nicht schulischen beruflichen Bildung, die Vermittlung von Medienkompetenz, die Lehrerausbildung, Gedenkstättenarbeit und (staatliche) Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
die Möglichkeiten für den Quereinstieg in die Arbeitsfelder der Erziehung und Schulsozialarbeit.
Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Landesebene, zuständig für Aufgaben, die über die einzelne Kommune hinausgehen, etwa Fachberatung, Betriebserlaubnisse für Einrichtungen, Qualifizierung von Fachkräften und landesweite Planung. Anders als das örtliche Jugendamt ist das Landesjugendamt nicht für den Einzelfall vor Ort zuständig, sondern unterstützt und beaufsichtigt die örtliche Ebene fachlich.
§ 69 SGB VIII
Jugendhilfeplanung auf Landesebene, die die kommunale Jugendhilfeplanung ergänzt: Sie erfasst und bewertet die Entwicklung von Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung landesweit und bildet die fachliche Grundlage für übergeordnete Steuerung, etwa durch den Basisbericht der Landesjugendhilfeplanung.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (2025): 8. Kommentierter Basisbericht der Landesjugendhilfeplanung Niedersachsen.
Dachverband der Volkshochschulen in Niedersachsen, der als Bildungsträger unter anderem berufsbegleitende Qualifizierungen anbietet, etwa die heilpädagogische Zusatzqualifikation "Integrative Erziehung und Bildung" (IEB) nach dem Rahmenplan des Kultusministeriums.
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben für ein Semester, in dem die oder der Studierende [...] 2. ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 3. eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen worden ist.
§ 13 NHG - Langzeitstudiengebühren, sonstige Gebühren und Entgelte
Die sich rasch wandelnde, komplexe Gesellschaft hat gravierende Folgen für die Lebensgestaltung ihrer Mitglieder: Normierte Lebensverläufe verlieren an Bedeutung. Die Individuen stehen daher vor der Herausforderung, ihre jeweiligen Bildungs- und Berufsbiografien weitgehend individuell und in eigener Verantwortung zu gestalten. Dies beginnt bei der Entscheidung über die Schullaufbahn, geht über die Wahl einer Berufsausbildung oder eines Studiums bis zur Teilnahme an Erwachsenen- und Weiterbildung. Diese Entwicklung eröffnet einerseits Handlungsspielräume, beinhaltet andererseits aber auch Unsicherheiten und Risiken. Beides führt dazu, dass Beratung als Orientierungs-, Reflexions-, Planungs- und Entscheidungshilfe für Bildungs- und Berufsfragen wichtiger wird.
Vertrag zwischen einem Träger der freien Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger (Jugendamt), der neben der Vergütungsvereinbarung regelt, welche Leistung konkret erbracht wird und welche Qualitätsstandards dabei gelten, etwa Personalschlüssel, Qualifikation der Fachkräfte oder konzeptionelle Vorgaben. Ohne eine solche Vereinbarung darf der öffentliche Träger die Kosten einer Leistung grundsätzlich nicht übernehmen.
§ 78b SGB VIII.
Vertrag zwischen einem Träger der freien Jugendhilfe und dem öffentlichen Träger, der Art, Umfang und Qualität einer konkreten Leistung festlegt, etwa Personalschlüssel oder konzeptionelle Vorgaben. Sie bildet zusammen mit der Entgelt- und der Qualitätsentwicklungsvereinbarung die Vereinbarung nach §§ 78a ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch, ohne die der öffentliche Träger die Kosten einer Leistung grundsätzlich nicht übernehmen darf.
Nur noch seltener Studienabschluss in geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen, weitgehend durch Bachelor und Master abgelöst.
Studieren in Niedersachsen (o. J.): Hochschullexikon.
Link: https://www.studieren-in-niedersachsen.de/hochschullexikon.html#collapseM-4
Aufbauender Hochschulabschluss meist auf den Bachelor, teilweise noch auf das Diplom. Der Master soll vertiefte Kenntnisse in der Sozialen Arbeit vermitteln und qualifiziert für Führungspositionen und eine Promotion.
§ 9 NHG des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG)
Akademischer Grad, der nach einem erfolgreich abgeschlossenen konsekutiven Masterstudium in denselben Fächergruppen verliehen wird und einen weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss darstellt.
Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung – Nds. StudAkkVO) vom 30. Juli 2019 (Nds. GVBl. S. 220), VORIS 22210
Zertifikate, die bescheinigen, dass jemand eine kurze, abgegrenzte Lerneinheit erfolgreich abgeschlossen hat, etwa einen Onlinekurs oder eine kompakte Weiterbildung. Anders als ein gewöhnliches Teilnahmezertifikat folgen sie EU-weit vereinbarten Standardelementen, damit sie vergleichbar sind, und sind so gedacht, dass sie sich später zu größeren Qualifikationen zusammensetzen oder auf ein Studium anrechnen lassen. Einen Rechtsanspruch auf Anerkennung gibt es aber nicht, das entscheidet jede Hochschule selbst.
Rat der Europäischen Union (2022): Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zu einem europäischen Ansatz für Mikro-Credentials für lebensbegleitendes Lernen und Beschäftigungsfähigkeit (2022/C 243/02). Amtsblatt der EU, C 243, 27.06.2022, S. 10-25.
Gesetzlich festgelegte personelle Mindestbesetzung einer Kita-Gruppe während der Kernzeit, mindestens zwei pädagogische Fachkräfte je Gruppe, ergänzt um den schrittweise eingeführten Drittkraft-Status
§ 11 NKiTaG
Interessenvertretung der Beschäftigten bei kirchlichen Trägern, funktional vergleichbar mit dem Betriebsrat, jedoch nach eigenem kirchlichem Arbeitsrecht (MVG) statt nach dem Betriebsverfassungsgesetz gebildet.
Aufteilung eines Studiengangs in einzelne, in sich abgeschlossene Lerneinheiten (Module), die jeweils mit einer eigenen Prüfung abschließen und Leistungspunkte vergeben. Wurde im Zuge des Bologna-Prozesses gemeinsam mit Bachelor und Master eingeführt und ermöglicht es, Studienleistungen europaweit vergleichbar zu machen.
Geplantes niedersächsisches Konzept für die Personalzusammensetzung in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, das die bisherige Kategorie "Nichtfachkraft" durch die zweistufige Einteilung Fachkraft I und Fachkraft II ersetzen soll. Vorgesehen ist, dass mindestens 70 Prozent eines Teams aus Fachkräften I bestehen, während Fachkräfte II im ersten Jahr eingearbeitet werden und sich durch Weiterbildung oder Berufserfahrung zur Fachkraft I weiterentwickeln können. Bislang liegt nur ein Eckpunktepapier vor, eine Verordnung wird frühestens für Herbst 2026 erwarte
Landesgesetz, das ergänzend zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz das Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe in Niedersachsen regelt
Regelt den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmerinnen in Niedersachsen auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen, umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt. Der Anspruch besteht nach sechs Monaten Beschäftigung und umfasst in der Regel fünf Tage im Jahr, die Kosten teilen sich Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) und Arbeitnehmerin (Seminargebühren).
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz: Regelt Stellung, Aufgaben und finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. Definiert Erwachsenenbildung als eigenständigen, gleichberechtigten Teil des Bildungswesens, der allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung umfasst. Ziel ist ein plurales, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Bildungsangebot, etwa an Volkshochschulen und Heimvolkshochschulen.
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) vom 17.12.1999.
Niedersächsisches Hochschulgesetz: Regelt die Rahmenbedingungen für die Hochschulen in Niedersachsen und ihre Aufgaben in Studium und Lehre, etwa Einschreibung, Studiengangstypen, Studienguthaben und die Organe der Hochschulen (Präsidium, Senat, Fakultäten). Für Antjes berufsbegleitendes BA-Modell und die Immatrikulation von Studierenden ist es die zentrale landesrechtliche Grundlage.
Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz: Landesgesetz, das die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen regelt, unter anderem Trägerschaft, Personalanforderungen, Finanzierung und Finanzhilfen der Kommunen und des Landes an Kitaträger, etwa die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung (§ 30 NKiTaG)
Niedersächsisches Schulgesetz: Landesgesetz, das die Organisation des Schulwesens in Niedersachsen regelt, unter anderem Schulformen, Schulpflicht und Aufsicht über allgemeinbildende Schulen sowie Tagesbildungsstätten. Relevant für die Kinder- und Jugendhilfe vor allem im Bereich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie bei Zuständigkeitsfragen der Sozial- und Eingliederungshilfe.
Amtliche Bezeichnung für pädagogisches Personal ohne einen der als Fachkraft anerkannten Abschlüsse. Einsatz in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nur mit vorheriger Zustimmung des Niedersächsischen Landesjugendamts
Bezeichnet die Änderung oder Neufassung eines bestehenden Gesetzes, im Unterschied zu einem völlig neuen Gesetz.
Niedersächsische Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG). Regelt persönliche und fachliche Eignung von Heimleitung und Personal in Heimen und unterstützenden Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen, unter anderem die Fachkraftquote sowie die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Unabhängige, fachlich nicht weisungsgebundene Stelle, an die sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung sowie zur Vermittlung und Klärung von Konflikten mit der öffentlichen oder freien Jugendhilfe wenden können. In Niedersachsen näher geregelt durch vier regionale und eine überregionale Ombudsstelle
§ 9a SGB VIII, § 16e Nds. AG SGB VIII
Systematische Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualifizierung, Förderung und Weiterentwicklung von Beschäftigten eines Trägers, etwa durch Fortbildung, Weiterqualifizierung oder Führungskräfteentwicklung.
Von der Belegschaft gewähltes Vertretungsorgan der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, funktional vergleichbar mit dem Betriebsrat der Privatwirtschaft, jedoch nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz statt nach dem Betriebsverfassungsgesetz gebildet.
Verhältniszahl, die festlegt, wie viele Vollzeitkräfte auf eine bestimmte Anzahl betreuter Kinder oder Jugendlicher entfallen. In der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Landesrahmenvertrag nach § 78f SGB VIII geregelt und je nach Betreuungsform unterschiedlich (zum Beispiel Wohngruppe, Trainingswohnen, Betreutes Wohnen)
§ 78f SGB VIII
Persönliche Eignung steht im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstruktur der betreffenden Fachkraft und wird unabhängig von der fachlichen Qualifikation geprüft, beide Voraussetzungen müssen jeweils gesondert vorliegen. Eine Negativabgrenzung liefert § 72a SGB VIII, der einschlägig vorbestrafte Personen von bestimmten Tätigkeiten ausschließt. Was persönliche Eignung darüber hinaus positiv bedeutet, legt das Gesetz nicht fest, sie gilt deshalb als unbestimmter Rechtsbegriff.
Jung, Hans Peter (Hrsg.): Haufe SGB Office Professional, § 72 SGB VIII Mitarbeiter, Fortbildung, Rz. 3, online (Stand laufend aktualisiert); § 72a SGB VIII
Fachdienst innerhalb oder im Auftrag des Jugendamtes, zuständig für die Vermittlung, Vorbereitung und Begleitung von Pflegefamilien im Rahmen der Vollzeitpflege. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Gewinnung und Überprüfung geeigneter Pflegepersonen, die Beratung während der Pflegeverhältnisse sowie die fachliche Begleitung bei Krisen oder Übergängen.
§ 33 SGB VIII; § 37 SGB VIII
Fachliche Begleitung von Studierenden, Auszubildenden oder Quereinsteigenden durch eine dafür qualifizierte Fachkraft in der Praxiseinrichtung. Umfasst insbesondere die Einführung in Aufgaben und Arbeitsabläufe, regelmäßige Reflexionsgespräche sowie die fachliche und persönliche Begleitung im Praxisfeld.
Ausbildungsform, bei der angehende Erzieher*innen von Anfang an Theorie und Praxis verbinden: Sie besuchen die Fachschule für Sozialpädagogik und arbeiten gleichzeitig in einer Kita oder anderen sozialpädagogischen Einrichtung, mit eigenem Ausbildungsvertrag und durchgehender Vergütung über die gesamte dreijährige Ausbildung. Anders als bei der klassischen schulischen Ausbildung, bei der es keine durchgehende Vergütung gibt, ist PiA finanziell tragfähiger. Anders als BEriT setzt PiA keine vorherige Berufstätigkeit oder Erstausbildung voraus, sie ist eine reguläre Erstausbildung von Beginn an. In Niedersachsen ist PiA bislang kaum verbreitet, hier ist BEriT das übliche berufsbegleitende Format.
Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der gewinnorientiert arbeitet, im Unterschied zu gemeinnützigen freien Trägern wie Wohlfahrtsverbänden oder Vereinen. Beispiel: ein privates Unternehmen, das eine Kita oder eine Wohngruppe betreibt und damit auch Gewinn erzielen will. Wie alle freien Träger muss auch ein privatgewerblicher Träger als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein, um öffentlich gefördert zu werden
§ 75 SGB VIII; § 3 SGB VIII
Innere Grundeinstellung, aus der heraus sich fachliches Handeln ableitet. Nach Herwig-Lempp gibt es dabei nicht die eine richtige Haltung, sondern verschiedene mögliche Haltungen, zwischen denen Fachkräfte wählen können. Fünf Merkmale kennzeichnen eine professionelle Haltung: Sie ist eine bewusste Entscheidung für eine bestimmte Haltung unter mehreren möglichen; sie ist situationsbedingt, also nicht immer gleich, sondern an den jeweiligen Kontext angepasst; sie wird bewusst gewählt statt automatisch eingenommen; sie ist reflektiert, also durchdacht statt unhinterfragt übernommen; und sie erfordert Anstrengung, ist also keine bequeme Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder aktiv hergestellt werden (Herwig-Lempp 2022: 142)
Herwig-Lempp, Johannes (2022): Systemische Sozialarbeit. Haltungen und Handeln in der Praxis. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 142.
Beschreibt den stufenweisen Aufbau von Kompetenzen während der praktischen Ausbildungsphasen, von anfänglicher Beobachtung und Orientierung über zunehmend eigenständiges Erproben bis hin zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Handeln. Die BAG-Empfehlungen zur Praxisanleitung fassen diesen Verlauf in vier Phasen: Einführungs- und Orientierungsphase, Erprobungsphase sowie Konsolidierungs- und Verselbstständigungsphase. Progression bildet damit die didaktische Grundlage dafür, dass Anleitung und Anforderungen mit wachsender Kompetenz der Auszubildenden oder Studierenden Schritt halten, statt über die gesamte Praxisphase gleich zu bleiben.
BAG Praxisorientierung (2007): Empfehlungen zur Praxisanleitung in der Sozialen Arbeit.
Wissenschaftliche Disziplin und Studienfach, das sich mit Bildung, Erziehung und pädagogischem Handeln über die gesamte Lebensspanne befasst.
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/942fa091-f5df-3493-8d99-6e9a35a8b1a5
Sammelbegriff für Personen, die pädagogisch in einer Einrichtung tätig sind, unabhängig von ihrem Qualifikationsstatus. Weder Abschluss noch Beruf noch Rechtsbegriff.
Bundesgesetz von 2019, verankert in § 82 SGB III, das die Agentur für Arbeit dazu ermächtigt, berufliche Weiterbildung von bereits Beschäftigten finanziell zu fördern, unabhängig von Alter oder Qualifikation. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, die Förderquote der Lehrgangskosten richtet sich nach der Unternehmensgröße. Wichtige Einschränkung: Aufstiegsfortbildungen nach AFBG sind in der Regel ausgeschlossen, ebenso Weiterbildungen, wenn der Berufsabschluss noch keine vier Jahre zurückliegt.
§ 82 SGB III
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des bisherigen Nettoentgeltes. Die Beschäftigten werden im Umfang der Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und erhalten die Förderung als Lohnersatz.
Vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) entwickelte, arbeitsfeldübergreifende Kriterien und Indikatoren zur Beschreibung und Bewertung professioneller Sozialer Arbeit, ergänzt durch ein Raster zur Selbstbewertung und Grundlage des Berufsregisters für Soziale Arbeit (BSA).
Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen: Von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz beschlossene Vorgabe, die regelt, wie internationale Studienbewerberinnen ihre deutschen Sprachkenntnisse für ein Studium nachweisen. Anerkannte Nachweise sind insbesondere die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) und der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF). Relevant für internationale Bewerberinnen, etwa bei der Prüfung von Zugangsvoraussetzungen zum berufsbegleitenden Studium.
Hochschulrektorenkonferenz/Kultusministerkonferenz (2004): Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)
Von der Kultusministerkonferenz oder einem Landeskultusministerium erlassene Vorgaben, die Lerninhalte und Kompetenzen für einen bestimmten Bildungsgang festlegen, ohne selbst Gesetz zu sein. In der sozialpädagogischen Ausbildung regeln Rahmenrichtlinien etwa den berufsbezogenen Lernbereich der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz oder der Fachschule Sozialpädagogik und konkretisieren damit die übergeordnete KMK-Rahmenvereinbarung für die einzelnen Bundesländer.
Übergeordnete Vereinbarung, meist zwischen mehreren Ländern oder Institutionen, die einheitliche Grundzüge für einen Bildungsgang oder ein Verfahren festlegt, ohne selbst Gesetz zu sein. Die einzelnen Länder setzen sie dann jeweils über eigene Rahmenrichtlinien oder Lehrpläne um. Beispiel: Die KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen legt bundesweit einheitliche Grundzüge für die Erzieher*innen-Ausbildung fest, die konkrete Ausgestaltung erfolgt aber länderspezifisch.
Man kann sowohl eine betriebliche Ausbildung als auch sein Studium in Teilzeit ausführen. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht allerdings nicht, sondern setzt das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs voraus.
§ 7a BBiG ; § 8 Abs 1 S 2 BBiG aF
Gesetzlich verbrieftes, einklagbares Recht auf eine Leistung, im Unterschied zu einer Ermessensleistung, bei der die Behörde einen Entscheidungsspielraum hat. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe besteht etwa ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz.
Von Gewerkschaften ihren Mitgliedern gewährte rechtliche Unterstützung, insbesondere bei arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten, meist einschließlich Rechtsberatung und Prozessvertretung.
Eine im Rahmen einer landesweiten Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII festgelegte, standardisierte Leistungsvereinbarung für eine bestimmte, wiederkehrende Leistungsart (z. B. Betreutes Wohnen, Außenwohngruppe). Sie legt Grundsätze und Verfahren für die konkreten Einzelvereinbarungen zwischen Träger und Jugendamt fest und erleichtert damit die Umsetzung, ohne dass jede einzelne Vereinbarung neu ausgehandelt werden muss.
§§ 78a-78g SGB VIII
Beruf, dessen Ausübung gesetzlich an eine bestimmte Qualifikation oder Erlaubnis gebunden ist. Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin sind in Deutschland reglementierte Berufe, das heißt: niemand darf sich als "Sozialarbeiter" benennen, der nicht den Abschluss erwirkt hat.
Zum Vergleich: "Coach" ist kein reglementierter Beruf, die Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt, jede Person kann sich unabhängig von Ausbildung oder Nachweis so nennen. Das erklärt auch, warum die Qualität von Coaching-Angeboten stark variiert, es gibt keine staatliche Kontrollinstanz, die mit der Staatlichen Anerkennung vergleichbar wäre.
Professionelle Haltung in der Sozialen Arbeit, die Klientinnen mit ihren Kompetenzen und Potenzialen statt mit ihren Defiziten in den Mittelpunkt stellt. Fachkräfte fungieren dabei als Koproduzentinnen, die bei Identifikation, Bewertung und Aktivierung vorhandener Ressourcen unterstützen. Steht in engem Zusammenhang mit dem Empowerment-Konzept (Möbius 2026: 711)
Möbius, Thomas (2026): Ressourcenorientierung. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 711
Verpflichtung, sich außerhalb der regulären Arbeitszeit an einem selbst gewählten Ort bereitzuhalten, um bei Bedarf kurzfristig die Arbeit aufzunehmen, etwa telefonisch oder durch Herbeirufen. Anders als beim Bereitschaftsdienst muss die Fachkraft dabei nicht am Arbeitsort anwesend sein. In der Kinder- und Jugendhilfe kommt Rufbereitschaft zum Beispiel bei intensiven Hilfeformen zum Einsatz, um in Krisensituationen erreichbar zu sein.
§ 7 TVöD
Verwaltungsvorschrift, mit der eine Behörde (meist ein Ministerium) nachgeordneten Stellen einheitliche Anweisungen zur Auslegung oder Anwendung von Gesetzen gibt. Ein Runderlass ist selbst kein Gesetz und entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber Bürger*innen, er bindet aber die Verwaltung nach innen und sorgt so für eine landesweit einheitliche Praxis.
Eigene Entgelttabelle des TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), mit den Entgeltgruppen S 2 bis S 18, statt der allgemeinen E-Gruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach der konkret übertragenen Tätigkeit, nicht allein nach der Berufsbezeichnung: Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung landen typischerweise in S 8a, Sozialpädagoginnen mit Bachelor in S 11b, Leitungskräfte in S 15 bis S 18. Zusätzlich zum Tabellenentgelt gibt es eine monatliche SuE-Zulage.
Eigene Entgelttabelle des TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), mit den Entgeltgruppen S 2 bis S 18, statt der allgemeinen E-Gruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach der konkret übertragenen Tätigkeit, nicht allein nach der Berufsbezeichnung: Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung landen typischerweise in S 8a, Sozialpädagoginnen mit Bachelor in S 11b, Leitungskräfte in S 15 bis S 18. Zusätzlich zum Tabellenentgelt gibt es eine monatliche SuE-Zulage.
Drittes Buch Sozialgesetzbuch: Regelt die Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung und Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I. Zuständiger Verwaltungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit
Bundesgesetz, das die Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe regelt, von Erziehungsberatung über Hilfen zur Erziehung bis zum Kinderschutz. Es definiert unter anderem, wer als Träger der Jugendhilfe gilt, welche Fachkräfte eingesetzt werden dürfen und wie Jugendämter organisiert sind.
Niedersächsische Verordnung, die Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen für sozialpädagogische Bildungsgänge fördert, unter anderem Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz, Fachschule Sozialpädagogik, Berufsfachschule Pflegeassistenz sowie Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilpädagogik. Das Land zahlt dafür eine monatliche Pauschale pro Schüler*in an die Schulträger, seit 1. August 2025 erhöht auf 160 Euro.
Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII, die Familien in ihrem Alltag durch intensive Begleitung und Beratung unterstützt, meist durch regelmäßige Hausbesuche einer Fachkraft. Ziel ist es, Erziehungsprobleme und Konfliktsituationen zu bewältigen und die Selbsthilfefähigkeit der Familie zu stärken, damit sie ihre Erziehungsaufgaben langfristig wieder eigenständig wahrnehmen kann. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und geht über gelegentliche Beratung hinaus.
§ 31 SGB VIII
Informieren Sie sich direkt auf der Website vom Land Niedersachsen, welche Schulabschlüsse und welche Schulformen hier angeboten werden.
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/
Konzept eines Trägers zur Prävention von und zum Umgang mit Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie zum Schutz von Mitarbeitenden, sowohl vor Übergriffen durch Dritte als auch vor Verdachtsfällen gegen Mitarbeitende selbst.
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler*innen, etwa an Fachoberschulen oder Berufsfachschulen, im Unterschied zum Studierenden-BAföG für ein Hochschulstudium. Anders als beim Studierenden-BAföG wird die Förderung in der Regel als Vollzuschuss gewährt, ohne Rückzahlungspflicht.
Schulabschluss, der in Niedersachsen nach dem 10. Schuljahrgang in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben wird. Er setzt höhere Leistungsanforderungen voraus als der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss. Rechtsgrundlage ist die AVO-Sek I; an berufsbildenden Schulen kann der Abschluss ebenfalls erworben werden.
Auszug aus dem "Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2019/2020, Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa", Kapitel 6 Sekundarausbildung
Der Sekundarbereich gliedert sich in den Sekundabereich I, der die schulischen Bildungsgänge Jahrgangsstufe […] 9/10 umfasst, und in den Sekundarbereich II, zu dem alle Bildungsgänge gehören, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen. Die Abschlüsse stellen ein weitgehend durchlässiges System dar.
Auszug aus dem "Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2019/2020, Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa", Kapitel 6 Sekundarausbildung
Schulabschluss, der in Niedersachsen nach dem 10. Schuljahrgang in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben wird. Er ist vom Hauptschulabschluss zu unterscheiden, der bereits nach dem 9. Schuljahrgang erworben werden kann. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-Sek I); an berufsbildenden Schulen kann der Abschluss ebenfalls erworben werden.
Auszug aus dem "Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2019/2020, Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa", Kapitel 6 Sekundarausbildung
Den Sekundarbereich II besucht in der Regel die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler […] bis 18/19 Jahren. In Niedersachsen kann man die Sekundarstufe II auf einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einer Oberschule mit gymnasialen Angebot abschließen. Durch eine berufliche Ausbildung erlangt man häufig ebenfalls diesen Abschluss.
Auszug aus dem "Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2019/2020, Darstellung der Kompetenzen, Strukturen und bildungspolitischen Entwicklungen für den Informationsaustausch in Europa", Kapitel 6 Sekundarausbildung
Nach Herwig-Lempp ein einfaches Instrument systemischen Arbeitens: Eine Person ordnet ihre Einschätzung zu einem schwer messbaren Thema (z. B. Motivation, Belastung, Zufriedenheit) auf einer Skala ein, meist von 0 bis 10. Ziel ist nicht die Zahl selbst, sondern das anschließende Nachfragen: Was hat dazu beigetragen, schon bei diesem Wert zu stehen, und was würde helfen, einen Schritt weiterzukommen. So wird ein komplexes, subjektives Thema greifbar gemacht, ohne dass es aufwendiger Erklärungen bedarf (Herwig-Lempp: 139)
Herwig-Lempp, Johannes (2024): Ressourcenorientierte Teamarbeit. Systemische Praxis der kollegialen Beratung. 5., vollst. überarbeitete Auflage. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 139
Tarifliche Auffangkategorie für Personen, deren Abschluss nicht ausdrücklich in der Entgeltgruppe des TVöD-SuE genannt ist, die aber dieselbe Tätigkeit ausüben wie Kolleg*innen mit einschlägigem Abschluss und auch die Anforderungen des Fachkräftegebots (§ 72 SGB VIII) erfüllen. In diesem Fall spricht laut DIJuF vieles dafür, sie trotzdem in dieselbe Entgeltgruppe einzugruppieren wie die dort ausdrücklich genannten Berufe, argumentativ gestützt auf die konkrete Tätigkeit, ihre Gleichwertigkeit sowie vorhandene Erfahrung und Zusatzqualifikationen.
Anlage C zum TVöD-VKA; DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 3.
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit
Berufsbezeichnung der Sozialen Arbeit, je nach Hochschule wird der eine, der andere oder beide Titel verliehen. Mit der staatlichen Anerkennung sind sie geschützt: „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in" beziehungsweise „Sozialpädagog*in".
Berufsbezeichnung der Sozialen Arbeit, je nach Hochschule wird der eine, der andere oder beide Titel verliehen. Mit der staatlichen Anerkennung sind sie geschützt: „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in" beziehungsweise „Sozialpädagog*in".
Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie sich auf Theorien der Sozialen Arbeit, der Human- und Sozialwissenschaften und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit befähigt und ermutigt Menschen so, dass sie die Herausforderungen des Lebens bewältigen und das Wohlergehen verbessern, dabei bindet sie Strukturen ein.
DBSH/FBTS (2016): Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit. Abgestimmte deutsche Übersetzung des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit mit dem Fachbereichstag Soziale Arbeit. Online verfügbar unter https://www.dbsh.de/profession/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassung.html (zugegriffen am 25.07.2026)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Oberste Landesbehörde Niedersachsens, zuständig unter anderem für Kinder- und Jugendpolitik, Sozialhilfe (als überörtlicher Träger), Pflege, Gesundheitswesen, Migration und Teilhabe sowie Gleichstellung. Übergeordnete Behörde für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (mit dem Landesjugendamt), zuständig zum Beispiel für die Landesjugendhilfeplanung.
Berufsbezeichnung der Sozialen Arbeit, je nach Hochschule wird der eine, der andere oder beide Titel verliehen. Mit der staatlichen Anerkennung nach sind sie geschützt: „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in" beziehungsweise „Sozialpädagog*in".
Berufsbezeichnung der Sozialen Arbeit, je nach Hochschule wird der eine, der andere oder beide Titel verliehen. Mit der staatlichen Anerkennung sind sie geschützt: „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in" beziehungsweise „Sozialpädagog*in".
Sozialpädagogische Assistent*innen arbeiten als pädagogische Assistenzkräfte. Sie unterstützen bei Bildung, Erziehung und Betreuung, ohne die volle Gruppenverantwortung zu tragen. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und findet an einer Berufsfachschule statt. Der Abschluss ist dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet. Er ist zugleich der übliche Zugang zur Ausbildung als Erzieher*in, auch berufsbegleitend in Teilzeit.
Fachliches Verfahren, mit dem die Lebenssituation eines jungen Menschen und seiner Familie systematisch erfasst und bewertet wird, um den individuellen Bedarf an Hilfen zur Erziehung festzustellen. Anders als in Medizin oder Psychologie gibt es dafür kein eigenständig etabliertes System, sozialpädagogische Fälle lassen sich nicht standardisieren, sondern erfordern immer eine individuelle Betrachtung. Sie bildet die fachliche Grundlage für die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII, ist aber von dieser zu unterscheiden: Diagnostik klärt den Bedarf, Hilfeplanung handelt die konkrete Leistung mit den Adressat*innen aus.
Pantucek, Peter (2005): Diagnose und Verstehen in der Sozialen Arbeit; § 36 SGB VIII.
Hilfe zur Erziehung nach § 31 SGB VIII, die Familien in ihrem Alltag durch intensive Begleitung und Beratung unterstützt, meist durch regelmäßige Hausbesuche einer Fachkraft. Ziel ist es, Erziehungsprobleme und Konfliktsituationen zu bewältigen und die Selbsthilfefähigkeit der Familie zu stärken, damit sie ihre Erziehungsaufgaben langfristig wieder eigenständig wahrnehmen kann. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und geht über gelegentliche Beratung hinaus.
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Assistent*innen arbeiten als pädagogische Assistenzkräfte. Sie unterstützen bei Bildung, Erziehung und Betreuung, ohne die volle Gruppenverantwortung zu tragen. Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre und findet an einer Berufsfachschule statt. Der Abschluss ist dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet. Er ist zugleich der übliche Zugang zur Ausbildung als Erzieher*in, auch berufsbegleitend in Teilzeit.
Systematische Untersuchung eines räumlich abgegrenzten Gebiets (z. B. Stadtteil, Dorf, Landkreis) hinsichtlich seiner sozialen Infrastruktur, Lebensbedingungen und Ressourcen der dort lebenden Menschen. Sie bildet die fachliche Grundlage der sozialraumorientierten Arbeit und der Jugendhilfeplanung. In ländlichen Räumen stellt sich diese Aufgabe unter besonderen Vorzeichen: geringere Angebotsdichte, größere Erreichbarkeitsprobleme und stärkere Abwanderung erfordern eine eigene Auseinandersetzung mit dem Sozialraumbegriff, statt städtische Konzepte unverändert zu übertragen.
Litges, Gerhard (2012): Sozialraumorientierung in ländlichen Räumen. In: Debiel, Stefanie/Engel, Alexandra/Hermann-Stietz, Ina/Litges, Gerhard/Penke, Swantje/Wagner, Leonie (Hg.): Soziale Arbeit in ländlichen Räumen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 83-94
Nachweis darüber, dass Sie über die für eine Ausbildung, ein Studium oder eine Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Welches Niveau verlangt wird und in welcher Form es nachzuweisen ist, legt die aufnehmende Einrichtung fest. Häufig wird er durch ein Sprachzertifikat erbracht; anerkannt werden je nach Einrichtung auch deutsche Schulabschlüsse oder bereits absolvierte Bildungsabschnitte in deutscher Sprache.
Von einer Prüfungsstelle ausgestelltes Dokument, das ein bestimmtes Sprachniveau bescheinigt — zum Beispiel die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder ein Zertifikat nach den Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (A1 bis C2). Ein Sprachzertifikat ist eine mögliche Form des Sprachnachweises.
Beim einphasigen Modell sind die Praxisphasen fest in das Studium eingebaut. Sie erwerben die staatliche Anerkennung deshalb gemeinsam mit dem Studienabschluss. Rechtsgrundlage in Niedersachsen ist die SozHeilKindVO.
Qualifikationsbereich [in der Sozialen Arbeit]. Neben den theoretischen Inhalten müssen Praxisanteile nachgewiesen werden.
Genaueres regelt die SozHeilKindVO.
Nur mit Staatlicher Anerkennung erhaltem Sozialarbeitende vollen Berufszugang.
In den meisten niedersächsischen Hochschulen kann man die Staatliche Anerkennung nach dem Bachelor- Abschluss erwirken. In einigen Ausnahmefällen kann man bei entsprechender Berücksichtigung der SozHeilKindVO auch parallel zum Studienverlauf die Staatliche Anerkennung erwerben.
Die Staatliche Anerkennung setzt einen abgeschlossenen Studiengang der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik voraus, plus eine angeleitete Praxisphase, in der die praktische Handlungsfähigkeit geprüft wird. In Niedersachsen ist das in der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) geregelt.
Beim zweiphasigen Modell folgt die berufspraktische Phase auf das abgeschlossene Studium. Sie erwerben zunächst den Hochschulabschluss und absolvieren anschließend eine berufspraktische Phase. Erst danach wird die staatliche Anerkennung ausgesprochen. Rechtsgrundlage in Niedersachsen ist die SozHeilKindVO.
Streetwork, Mobile Jugendarbeit und Aufsuchende Jugendsozialarbeit werden im Handbuch Jugendsozialarbeit „als eigene Arbeitsansätze mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ausrichtungen“ (Fülbier und Steimle 2001, S. 589) bezeichnet und in den Zusammenhang mit lebensweltorientierten niedrigschwelligen Ansätzen gestellt. Verbindende Elemente sind dabei die Lebensweltorientierung und die Präferenz von Geh-Strukturen als Angebot für junge Menschen, die von klassischen, stationär orientierten Sozialen Diensten nicht (mehr) erreicht werden
veröffentlicht am 07.02.2022 auf https://www.socialnet.de/lexikon/Aufsuchende-Jugendsozialarbeit
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Der Teil des TVöD, mit eigener Entgelttabelle (S-Tabelle, S 2 bis S 18) statt der allgemeinen E-Gruppen. Die Eingruppierung richtet sich nach der konkret ausgeübten Tätigkeit und dem dafür in der Regel geforderten Abschluss, wobei Personen mit ungewöhnlichem Abschluss bei gleichwertiger Tätigkeit als "sonstige Beschäftigte" in dieselbe Entgeltgruppe eingruppiert werden können. Zusätzlich zum Tabellenentgelt gibt es eine monatliche SuE-Zulage.
Monatliche Zulage für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, zusätzlich zum regulären Tabellenentgelt der S-Tabelle. Sie beträgt je nach Entgeltgruppe zwischen 130 und 180 Euro und kann wahlweise in zwei zusätzliche Urlaubstage umgewandelt werden.
Grundprinzip: Die größere Ebene handelt nur, wenn die kleinere es nicht selbst schafft. Beispiel Bund und Kommune: Eine Aufgabe wie die Kinder- und Jugendhilfe liegt zuerst bei der Kommune (Jugendamt vor Ort), der Bund gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor (SGB VIII), mischt sich aber nicht in die konkrete Umsetzung vor Ort ein. Beispiel freier und öffentlicher Träger: Ein Verein oder Wohlfahrtsverband, der eine Beratungsstelle anbietet, hat Vorrang vor dem Jugendamt, das öffentliche Jugendamt wird erst tätig, wenn kein passendes Angebot eines freien Trägers existiert.
§ 4 SGB VIII
Regelmäßige, fachlich angeleitete Reflexion der eigenen beruflichen Praxis durch eine dafür qualifizierte Person. Nach von Schlippe/Schweitzer lässt sich Supervision unter anderem in drei Settings unterscheiden: Fallsupervision bearbeitet konkrete Fälle aus der Praxis, oft im Team gemeinsam; Teamsupervision richtet den Blick auf Zusammenarbeit, Kommunikation und Konflikte innerhalb eines Teams; Selbstsupervision reflektiert das eigene professionelle Handeln ohne externe anleitende Person. Ziel ist in allen Formen mehr fachliche Sicherheit und Qualität im professionellen Handeln
von Schlippe, Arist/Schweitzer, Jochen (2020): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst: Tarifvertrag, der Arbeitsbedingungen und Vergütung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen regelt.
TVöD-VKA.
Niedersächsische Einrichtung, die Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung, die (noch) nicht schulpflichtig im herkömmlichen Sinne beschult werden können, eine schulähnliche Tagesförderung bietet. Anders als eine Förderschule ist die Tagesbildungsstätte keine reguläre Schule, sondern eine Einrichtung der Eingliederungshilfe, die pädagogische und pflegerische Betreuung mit Bildungsangeboten verbindet.
§ 162 NSchG
Einrichtung der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Bietet stattdessen eine Tagesstruktur mit sozialer Teilhabe, oft organisatorisch an eine WfbM angegliedert. Anders als Beschäftigte einer WfbM haben Besucher*innen einer Tagesförderstätte keinen Status als arbeitnehmerähnliche Person.
§ 219 SGB IX
Verpflichtung eines Arbeitgebers, die Regelungen eines Tarifvertrags (z. B. TVöD) tatsächlich anzuwenden. Tarifbindung entsteht meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband, kann aber auch einzelvertraglich vereinbart werden, indem der Arbeitsvertrag ausdrücklich auf einen Tarifvertrag verweist. Ohne Tarifbindung besteht kein automatischer Anspruch auf tarifliche Leistungen wie Jahressonderzahlung oder SuE-Zulage, selbst wenn die Tätigkeit vergleichbar ist.
Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, der Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub für die tarifgebundenen Beschäftigten verbindlich regelt (zum Beispiel TVöD SuE, AVR)
Dokument, das alle im Rahmen eines Studiums erbrachten Prüfungsleistungen mit den jeweils erreichten Leistungspunkten und Noten auflistet. Wird insbesondere bei einem Wechsel der Hochschule, bei Auslandssemestern oder bei der Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen benötigt, damit die aufnehmende Institution nachvollziehen kann, welche Module bereits erfolgreich abgeschlossen wurden.
Studieren in Niedersachsen (o. J.): Hochschullexikon.
Pädagogischer Ansatz, der pädagogische Rahmenbedingungen schafft, unter denen Stabilisierung, Bindungserfahrungen und Entwicklung für traumatisierte Kinder und Jugendliche wieder möglich werden. Anders als Traumatherapie greift Traumapädagogik nicht direkt in die Verarbeitung des Traumas ein, sondern ergänzt diese im pädagogischen Alltag, etwa in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Zentral ist eine wertschätzende, verstehende Grundhaltung: Herausforderndes Verhalten wird als erlernte Überlebensstrategie verstanden, nicht als bloßes Fehlverhalten.
Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik e.V. (2011): Standards für traumapädagogische Konzepte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Ein Positionspapier der BAG Traumapädagogik. Gnarrenburg.
Ein Träger ist die Organisation, die ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe plant, finanziert, mit Personal ausgestattet und durchgeführt . Wer ein Angebot „trägt", übernimmt die rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung dafür. In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es zwei Arten von Trägern: öffentliche und freie Träger.
Öffentliche Träger nehmen die Gesamtverantwortung und Steuerung der Jugendhilfe wahr, während freie Träger Angebotsvielfalt und Praxis vor Ort gestalten. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Gruppen ist gesetzlich verankert und soll ein breites, bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot sicherstellen.
Deller, Ulrich; Brake, Roland (2019): Einführung in die Jugendhilfe. Stuttgart: Kohlhammer, S. 13–18.
Schriftliche Beschreibung der konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Stelle, unabhängig vom formalen Abschluss der Person, die sie ausübt. Sie ist die zentrale Argumentationsgrundlage, wenn es um die tarifrechtliche Eingruppierung von Personen mit ungewöhnlichem oder nicht ausdrücklich genanntem Abschluss geht: Entscheidend ist, welche Tätigkeit tatsächlich verrichtet wird und ob diese der Tätigkeit von Personen in der jeweiligen Entgeltgruppe gleichwertig ist, nicht allein die Berufsbezeichnung.
Anlage C zum TVöD-VKA; DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 3.
ie im Tarifvertrag (z. B. TVöD-SuE) festgelegten Kriterien, anhand derer eine Stelle einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet wird, etwa geforderte Abschlüsse, Aufgabenumfang oder Verantwortungsgrad. Erfüllt eine Person diese Merkmale nicht formal über den Abschlusstitel, aber inhaltlich über gleichwertige Tätigkeit, Erfahrung und Zusatzqualifikation, kann trotzdem eine Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe als "sonstige Beschäftigte" begründet werden.
Anlage C zum TVöD-VKA; DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 3.
Die Umschulung ist eine Form der beruflichen Weiterbildung [...]. Eine U. bietet die Möglichkeit, sich für eine andere als die bisher ausgeübte Arbeitstätigkeit zu qualifizieren. Anlässe können einerseits individuelle Beweggründe sein, wie (Berufs-)Krankheit, [...], andererseits technische Neuorientierungen des Berufsbilds oder eine nachlassende Nachfrage des Berufs aufgrund struktureller Veränderungen.
Peters (2023) Umschulung, in Arnold, Nuissl & Schrader (Hrsg.). (3. überarb. Aufl.). Wörterbuch Erwachsenenbildung. Julius Klinkhardt.
Im gemeinsamen europäischen Asylsystem gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig. Reisen diese ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedsstaat der EU ein oder werden dort ohne Begleitung zurückgelassen, gelten sie als unbegleitete Minderjährige. Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das vor Ort zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Im Rahmen dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht.
https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Personengruppen/Minderjaehrige/minderjaehrige-node.html
Bildung im Medium der Wissenschaft, die gleichberechtigt neben Lehre und Forschung als eigene Hochschulaufgabe steht. Umfasst alle berufsbegleitenden Angebote staatlicher Hochschulen für Berufstätige, unabhängig davon, ob bereits ein Hochschulabschluss vorliegt, von einzelnen Kursen bis hin zu mehrjährigen Studiengängen mit Hochschulabschluss.
DGWF - Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (2020): Selbstverständnis & Diskurs; InfoWeb Weiterbildung (IWWB): Was ist Wissenschaftliche Weiterbildung?
Bezeichnet die Pflicht, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen, wenn diese sich nicht selbst versorgen kann, etwa weil sie noch ein Kind ist, ein Kind betreut oder nach einer Trennung wirtschaftlich schlechter dasteht. Am bekanntesten ist der Kindesunterhalt: Eltern zahlen, wenn sie nicht mit dem Kind zusammenleben, in der Regel Geld statt Betreuung. Gibt es mehrere Berechtigte gleichzeitig, geht der Unterhalt für minderjährige Kinder gesetzlich immer vor (Gürbüz 2026: 950)
Gürbüz, Sabahat (2026): Unterhaltsrecht. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 950
Vorschrifteninformationssystem Niedersachsen: Amtliche Online-Datenbank des Landes Niedersachsen, in der aktuelle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes veröffentlicht und tagesaktuell in ihrer geltenden Fassung abrufbar sind. Zentrale Fundstelle, um die aktuelle Fassung niedersächsischer Rechtsnormen wie der SozHeilKindVO oder des NKiTaG zu prüfen.
Seit 01.01.2024 gesetzlich vorgeschriebene Ansprechperson beim Jugendamt, die junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien unabhängig bei Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe unterstützt. Bildet die Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX und soll den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ebnen. Die Regelung ist zunächst bis 31.12.2027 befristet.
§ 10b SGB VIII
Zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die zweckgebunden in einen vom Beschäftigten gewählten Anlagevertrag fließen, um den Vermögensaufbau zu fördern (Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
Von der Exekutive (Regierung, Ministerium) auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene Rechtsnorm, die für Bürger*innen unmittelbar verbindlich ist, im Unterschied zum Runderlass, der nur die Verwaltung intern bindet. Beispiele aus der Bildungsmatrix sind die SozHeilKindVO oder die BbS-VO, beide konkretisieren gesetzliche Vorgaben, ohne selbst ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zu sein
Ziel sozialpädagogischer Hilfen, junge Menschen beim Übergang aus einer Jugendhilfemaßnahme in eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche Lebensführung als Erwachsene zu unterstützen.
§ 41 SGB VIII
Interne Anweisung einer übergeordneten Behörde an nachgeordnete Stellen zur einheitlichen Auslegung und Anwendung von Gesetzen, etwa in Form eines Runderlasses. Anders als eine Verordnung entfaltet eine Verwaltungsvorschrift keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürger*innen, sie bindet nur die Verwaltung selbst, sorgt aber dadurch für eine einheitliche Praxis innerhalb der Behörde.
Finanzielle Förderung, die vollständig als Zuschuss gewährt wird, ohne Rückzahlungspflicht, im Unterschied etwa zum Studierenden-BAföG, das je zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Darlehen besteht. Das Schüler-BAföG wird in der Regel als Vollzuschuss ausgezahlt.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen und von der Steuer abgesetzt werden können, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur oder Kosten für eine berufliche Fortbildung. Für Studierende im berufsbegleitenden Modell können auch Studiengebühren oder Fahrtkosten zur Hochschule als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Ausbildung nicht die erste Berufsausbildung darstellt.
§ 9 EStG.
Einrichtung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung eine berufliche Rehabilitation und einen Arbeitsplatz bietet, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Der Auftrag ist ausdrücklich kein reiner Erwerbsbetrieb: Neben Produktion stehen berufsfördernde und persönlichkeitsentwickelnde Leistungen im Vordergrund. Werkstätten müssen mindestens 70 Prozent ihres Arbeitsergebnisses als Entgelt an die Beschäftigten auszahlen (Werkstättenverordnung).
In der Fachdebatte steht vor allem die Bezahlung in der Kritik: Beschäftigte stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen statt einem Arbeitnehmer*innen-Verhältnis, deshalb gilt der gesetzliche Mindestlohn für sie nicht. Stattdessen erhalten sie ein Werkstattentgelt aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld und einem Zuschuss zur Altersrente, im Durchschnitt 233 Euro monatlich (2024). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Reform des Entgeltsystems bereits 2023 untersucht, ein Gesetzentwurf steht weiterhin aus.
§ 219 SGB IX; § 221 SGB IX, BMAS (2023): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen; BAG WfbM (2026): Entgelt
Einrichtung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung eine berufliche Rehabilitation und einen Arbeitsplatz bietet, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Der Auftrag ist ausdrücklich kein reiner Erwerbsbetrieb: Neben Produktion stehen berufsfördernde und persönlichkeitsentwickelnde Leistungen im Vordergrund. Werkstätten müssen mindestens 70 Prozent ihres Arbeitsergebnisses als Entgelt an die Beschäftigten auszahlen (Werkstättenverordnung).
In der Fachdebatte steht vor allem die Bezahlung in der Kritik: Beschäftigte stehen zur Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen statt einem Arbeitnehmer*innen-Verhältnis, deshalb gilt der gesetzliche Mindestlohn für sie nicht. Stattdessen erhalten sie ein Werkstattentgelt aus Grundbetrag, Steigerungsbetrag, Arbeitsförderungsgeld und einem Zuschuss zur Altersrente, im Durchschnitt 233 Euro monatlich (2024). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Reform des Entgeltsystems bereits 2023 untersucht, ein Gesetzentwurf steht weiterhin aus.
§ 219 SGB IX; § 221 SGB IX, BMAS (2023): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen; BAG WfbM (2026): Entgelt
Ein gemeinnütziger Zusammenschluss, der soziale Hilfe organisiert, meist bundesweit mit regionalen und örtlichen Untergliederungen. In Deutschland gibt es sechs große Wohlfahrtsverbände: Caritas (katholisch), Diakonie (evangelisch), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden. Sie sind kraft Gesetz als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt, ohne das übliche Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen
§ 75 Abs. 3 SGB VIII
Aus Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz abgeleitete staatliche Aufgabe, über die Ausübung der elterlichen Erziehung zu wachen und einzugreifen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Konkretisiert wird es in der Kinder- und Jugendhilfe unter anderem durch den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Stelle bei der Kultusministerkonferenz, die bewertet, ob ein ausländischer Bildungsabschluss dem deutschen System gleichwertig ist (Zeugnisbewertung). Bei reglementierten Berufen wie Sozialarbeiter*in reicht diese Zeugnisbewertung allein nicht aus, zusätzlich ist eine gesonderte berufliche Anerkennung erforderlich. Auch bei einer positiven ZAB-Bewertung bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob der Abschluss für die konkrete Aufgabe qualifiziert.
DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 5.
Stelle bei der Kultusministerkonferenz, die bewertet, ob ein ausländischer Bildungsabschluss dem deutschen System gleichwertig ist (Zeugnisbewertung). Bei reglementierten Berufen wie Sozialarbeiter*in reicht diese Zeugnisbewertung allein nicht aus, zusätzlich ist eine gesonderte berufliche Anerkennung erforderlich. Auch bei einer positiven ZAB-Bewertung bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob der Abschluss für die konkrete Aufgabe qualifiziert.
DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 5.
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Lerneinheit, ausgestellt von einer Hochschule, einem Verband oder einem anderen Anbieter. Der Begriff selbst ist nicht gesetzlich geschützt, jeder Anbieter kann ein Zertifikat vergeben, unabhängig von Qualität, Umfang oder fachlicher Prüfung. Ein Zertifikat sagt deshalb für sich genommen wenig darüber aus, wie anspruchsvoll oder anerkannt die zugrunde liegende Weiterbildung tatsächlich ist, entscheidend sind Aussteller, Umfang und ob eine echte Prüfungsleistung zugrunde liegt.
Weiterbildung, die mit einem Zertifikat statt einem vollständigen Abschluss oder Studiengang endet. Das kann an einer Hochschule stattfinden, dann meist als Zusammensetzung einzelner Module mit eigener Abschlussprüfung, ist aber nicht darauf beschränkt: Auch außeruniversitäre Anbieter, Verbände oder Weiterbildungsinstitute vergeben Zertifikate. Der Begriff "Zertifikat" ist dabei nicht gesetzlich geschützt, die Qualität und Aussagekraft solcher Nachweise kann daher stark variieren. Bei Hochschulzertifikaten lassen sich die erworbenen Leistungspunkte (meist 9 bis über 30 ECTS) in der Regel auf ein späteres reguläres Studium anrechnen, bei außeruniversitären Zertifikaten ist das die Ausnahme.
Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), ob ein im Ausland erworbener Bildungsabschluss dem deutschen System entspricht. Die Zeugnisbewertung allein reicht bei reglementierten Berufen wie Sozialarbeiter*in nicht aus, hier ist zusätzlich eine gesonderte berufliche Anerkennung notwendig. Auch bei einer positiven Zeugnisbewertung bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob der Abschluss für die konkrete Aufgabe qualifiziert.
DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 5.
Recht, vor Gericht die Aussage als Zeuge oder Zeugin vollständig zu verweigern. Fachkräfte der Sozialen Arbeit haben dieses Recht im Zivilprozess (§ 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) sowie im Sozialdatenschutz (§ 35 Abs. 3 SGB I), im Strafverfahren jedoch nur ausnahmsweise, etwa in der Schwangerschaftskonflikt- und Suchtberatung (§ 53 Abs. 1 StPO), nicht aber flächendeckend für die gesamte Profession (Schruth 2026: 1000-1001)
Schruth, Peter (2026): Zeugnisverweigerungsrecht. In: Kreft, Dieter/Mielenz, Ingrid (Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit: Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. 10. Aufl. Weinheim/München: Beltz Juventa, S. 1000-1001
Nach Herwig-Lempp eine Fragetechnik, die darauf zielt, "im Kreis" zu denken: Statt nur die eigene Sichtweise abzufragen, wird danach gefragt, welchen Blickwinkel eine andere, am System beteiligte Person einnehmen würde. Ziel ist die Erweiterung der Perspektive und die Herstellung von Beziehungen zwischen den Beteiligten im Gespräch. Beispiel: Statt den Quereinsteiger direkt zu fragen, wie er seine eigene Entwicklung einschätzt, könnte gefragt werden, wie eine Vorgesetzte diese Entwicklung vermutlich einschätzen würde, das macht die Beziehung zwischen beiden im Gespräch sichtbar (Herwig-Lempp: 113)
Herwig-Lempp, Johannes (2024): Ressourcenorientierte Teamarbeit. Systemische Praxis der kollegialen Beratung. 5., vollst. überarbeitete Auflage. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 113
Verfahren, mit dem Träger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle geprüft und zugelassen werden, bevor die Bundesagentur für Arbeit sie fördern kann. Nur zugelassene Maßnahmen bei zugelassenen Trägern können über einen Bildungsgutschein finanziert werden. Grundlage dafür ist die AZAV
§ 176-184 SGB III; AZAV
Zusätzliche, tariflich geregelte Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht, vergleichbar einer Betriebsrente in der Privatwirtschaft. Arbeitgeber und teils auch Beschäftigte zahlen Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse (z. B. VBL), aus denen später eine zusätzliche Betriebsrente gezahlt wird.
§ 25 TVöD
anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank der Kultusministerkonferenz (KMK), die Informationen zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse und Bildungseinrichtungen bereitstellt. Sie dient als erste Orientierung im Anerkennungsverfahren: Ist die ausländische Hochschule mit „H+" bewertet und der Abschluss als „gleichwertig" oder „entspricht" eingestuft, kann das als Äquivalenznachweis verwendet werden. anabin ersetzt nicht die formelle Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle, kann das Verfahren aber erheblich beschleunigen.
anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank der Kultusministerkonferenz (KMK), die Informationen zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse und Bildungseinrichtungen bereitstellt. Sie dient als erste Orientierung im Anerkennungsverfahren: Ist die ausländische Hochschule mit „H+" bewertet und der Abschluss als „gleichwertig" oder „entspricht" eingestuft, kann das als Äquivalenznachweis verwendet werden. anabin ersetzt nicht die formelle Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle, kann das Verfahren aber erheblich beschleunigen.
Der Begriff „Weiterbildung“ zielt in seinem berufsbezogenen Verständnis darauf ab, dass es auf individueller Ebene zu einer Wiederaufnahme des Lernens kommt, das an eine vorgelagerte Ausbildungsphase anknüpft und sie fortsetzt (Fortbildung), einen Aufstieg vorbereitet oder eine berufliche Neuorientierung (Umschulung) anstrebt.
Dobischat (2023) Berufliche Weiterbildung, in Arnold, Nuissl & Schrader (Hrsg.). (3. überarb. Aufl.). Wörterbuch Erwachsenenbildung. Julius Klinkhardt.
Es gibt kein einheitliches „berufsbegleitendes Modell" in Ausbildung oder Studium, der Begriff beschreibt nur, dass parallel eine andere Tätigkeit weiterläuft, etwa Erwerbstätigkeit oder Care-Arbeit. Wie genau das organisiert ist (Präsenzzeiten, Umfang, rechtliche Einordnung), unterscheidet sich stark. Der Begriff ist damit ähnlich unscharf wie „Teilzeit": Er sagt etwas über die zeitliche Einbettung aus, aber nichts über die konkrete Ausgestaltung.
Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, und die deshalb einer Betriebserlaubnis bedürfen
§ 45 Abs. 1 SGB VIII
Didaktisches Konzept, das Präsenzphasen am Studienort mit Phasen des Distanz- bzw. Selbstlernens über den gesamten Studienverlauf verzahnt.
Ein duales Studium verbindet das Studium an einer Hochschule mit einer Ausbildung oder berufspraktischen Anteilen in einem Unternehmen. Für ein duales Studium ist neben dem Studienplatz auch ein Vertrag mit einem Unternehmen erforderlich.
https://www.studieren-in-niedersachsen.de/hochschullexikon.html#dualesstudium
Alle nicht-staatlichen Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, etwa Wohlfahrtsverbände wie Diakonie oder die AWO oder auch privatgewerbliche Anbieter. Ein von einem Verein betriebenes Jugendzentrum wäre also ein freier Träger, ein städtisches Jugendzentrum dagegen ein öffentlicher. Freie Träger erbringen den größten Teil der tatsächlichen Arbeit vor Ort, sind selbst aber rechtlich nicht zur Leistung verpflichtet, das bleibt Aufgabe des öffentlichen Trägers. Um öffentlich gefördert zu werden, müssen sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein
§ 3 SGB VIII; § 75 SGB VIII
Alle nicht-staatlichen Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, etwa Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie, Kirchen, Vereine oder auch privatgewerbliche Anbieter. Ein von einem Verein betriebenes Jugendzentrum wäre also ein freier Träger, ein städtisches Jugendzentrum dagegen ein öffentlicher. Freie Träger erbringen den größten Teil der tatsächlichen Arbeit vor Ort, sind selbst aber rechtlich nicht zur Leistung verpflichtet, das bleibt Aufgabe des öffentlichen Trägers. Um öffentlich gefördert zu werden, müssen sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein
§ 3 SGB VIII; § 75 SGB VIII
Alle nicht-staatlichen Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, etwa Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie, Kirchen, Vereine oder auch privatgewerbliche Anbieter. Ein von einem Verein betriebenes Jugendzentrum wäre also ein freier Träger, ein städtisches Jugendzentrum dagegen ein öffentlicher. Freie Träger erbringen den größten Teil der tatsächlichen Arbeit vor Ort, sind selbst aber rechtlich nicht zur Leistung verpflichtet, das bleibt Aufgabe des öffentlichen Trägers. Um öffentlich gefördert zu werden, müssen sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein
§ 3 SGB VIII; § 75 SGB VIII
Alle nicht-staatlichen Organisationen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen, etwa Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie, Kirchen, Vereine oder auch privatgewerbliche Anbieter. Ein von einem Verein betriebenes Jugendzentrum wäre also ein freier Träger, ein städtisches Jugendzentrum dagegen ein öffentlicher. Freie Träger erbringen den größten Teil der tatsächlichen Arbeit vor Ort, sind selbst aber rechtlich nicht zur Leistung verpflichtet, das bleibt Aufgabe des öffentlichen Trägers. Um öffentlich gefördert zu werden, müssen sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein
§ 3 SGB VIII; § 75 SGB VIII
Ein konsekutiver Master baut fachlich direkt auf einem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf und wird meist ohne vorherige Berufstätigkeit direkt im Anschluss studiert. Ein weiterbildender Master setzt dagegen in der Regel eine bereits abgeschlossene Berufstätigkeit voraus und richtet sich an Personen, die neben oder nach dem Beruf eine wissenschaftliche Vertiefung oder Neuorientierung suchen, oft berufsbegleitend organisiert. Für Quereinsteiger*innen mit erster Berufserfahrung ist deshalb häufig der weiterbildende Master der passendere Weg, wenn die jeweiligen Zulassungsvorraussetzungen erfüllt sind.
§ 5 NHG.
Die Einordnung einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten in eine bestimmte Entgeltgruppe des Tarifvertrags, meist anhand des vorhandenen Abschlusses. Schwierig wird es, wenn jemand einen im TVöD-SuE nicht ausdrücklich genannten Abschluss hat, aber dieselbe Tätigkeit ausübt wie Kolleg*innen mit einschlägigem Abschluss und auch die Anforderungen des Fachkräftegebots (§ 72 SGB VIII) erfüllt. In diesem Fall spricht laut DIJuF vieles für eine Eingruppierung in dieselbe Entgeltgruppe als "sonstige Beschäftigte".
Anlage C zum TVöD-VKA; DIJuF (2025): Das Fachkräftegebot. Fragen aus dem Padlet. Fachkräftemangel & Recht – offene Information für Jugendämter, S. 3
Hilfeform, bei der ein Kind oder Jugendlicher tagsüber in einer Einrichtung betreut wird, abends und nachts aber weiterhin in der eigenen Familie lebt, zum Beispiel in einer Tagesgruppe. Anders als bei vollstationären Hilfen (z. B. Heimerziehung) bleibt die Familie damit der zentrale Lebensmittelpunkt, die Einrichtung unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, ersetzt sie aber nicht.
§ 32 SGB VII
Die staatliche Seite der Kinder- und Jugendhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, die selbst Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen, entweder über das Jugendamt oder direkt über eigene Einrichtungen wie ein städtisches Jugendzentrum. Nur der öffentliche Träger ist rechtlich verpflichtet, Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen, Kinder, Jugendliche und Eltern haben also nur ihm gegenüber einen einklagbaren Anspruch
§§ 3, 69 SGB VIII
Die staatliche Seite der Kinder- und Jugendhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, die selbst Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen, entweder über das Jugendamt oder direkt über eigene Einrichtungen wie ein städtisches Jugendzentrum. Nur der öffentliche Träger ist rechtlich verpflichtet, Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen, Kinder, Jugendliche und Eltern haben also nur ihm gegenüber einen einklagbaren Anspruch
§§ 3, 69 SGB VIII
Die staatliche Seite der Kinder- und Jugendhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, die selbst Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen, entweder über das Jugendamt oder direkt über eigene Einrichtungen wie ein städtisches Jugendzentrum. Nur der öffentliche Träger ist rechtlich verpflichtet, Leistungen der Jugendhilfe zu erbringen, Kinder, Jugendliche und Eltern haben also nur ihm gegenüber einen einklagbaren Anspruch
§§ 3, 69 SGB VIII
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