Der erste Schritt in die Arbeitswelt
Ich bin zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Was erwartet mich da eigentlich?
Bei einem Bewerbungsgespräch geht es darum, dass der Arbeitgeber dich kennenlernt und mit dir ein Gespräch über die ausgeschriebene Stelle führt. Alle anderen Themen sind tabu. Der Arbeitgeber hat kein Recht, nach deinen privaten Interessen und Vorlieben zu fragen. Es muss immer einen Bezug zum Job geben. Ob du also Hannover 96 oder Eintracht Braunschweig-Fan bist oder dich für Fußball gar nicht interessierst, darf kein Gegenstand des Gesprächs sein.
Ebenso ist zum Beispiel eine Frage nach einer geplanten oder tatsächlichen Schwangerschaft verboten. Kommt die Frage trotzdem, darfst du sogar lügen und die Frage arbeitgeberfreundlich mit „Nein" beantworten, obwohl es nicht stimmt. Daraus kann dir später kein Strick gedreht werden.
Sollten dir Kosten für die An- und Abreise zum Bewerbungsgespräch entstanden sein, kannst du eine Erstattung vom Arbeitgeber verlangen. Es sei denn, der Arbeitgeber hat die Kostenübernahme im Vorfeld ausgeschlossen.
Hurra, ich habe den Job. Was muss ich beachten?
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden. Schriftlich ist aber immer besser und auch der Regelfall. Im Vertrag sollten die wesentlichen Dinge zu deinem Job stehen. Manchmal reicht dafür eine DIN A4-Seite, wenn zum Beispiel auf Regelungen in einem Tarifvertrag verwiesen wird. In einem Tarifvertrag werden häufig die zentralen Fragen wie Gehalts- und Urlaubsanspruch oder wöchentliche Arbeitszeit festgehalten. In jedem Fall sollte deine Tätigkeit, für die du eingestellt wirst, der kalendarische Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie das Ende festgehalten sein. Gibt es keine schriftliche Information zum Ende des Jobs, hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Rund um den Job
Was ändert sich alles für mich?
Das kommt darauf an, in welcher Situation du vorher warst. Du solltest auf jeden Fall einen Blick auf deine Krankenkasse und wirklich wichtige Versicherungen werfen. Vielleicht warst du bislang bei der Krankenkasse über deine Eltern oder als Student*in versichert. Das ändert sich mit deinem Job. Ähnliches gilt für eine Haftpflichtversicherung, auch hier kann eine Mitversicherung über die Familie erlöschen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine gute Absicherung sein, falls du (später) nicht mehr arbeiten kannst, aber dennoch eine Familie versorgen oder eine Wohnung abbezahlen musst. Je früher man sich versichert, desto günstiger kann ein Versicherungsschutz sein.
Wie kann ich mir das alles leisten? Was verdiene ich überhaupt?
Dies kann von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein, und es ist total legitim, diese Frage in einem Bewerbungsgespräch zu stellen, falls der Arbeitgeber selbst keine Angaben dazu macht.
Grundlage für das Gehalt ist in vielen Betrieben ein Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft, die die Interessen der Arbeitnehmer*innen vertritt, und der Leitung des Betriebs ausgehandelt. Für größere Träger, etwa Kommunen oder Kirchen, gibt es einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Einrichtungen desselben Trägers. In dem Tarifvertrag werden die wesentlichen Arbeitsbedingungen festgehalten. Dazu gehört auch das Gehalt. Die Gehaltstabelle besteht meistens aus zwei Komponenten: Zum einen ist es deine Entgeltgruppe, die sich aus deiner Tätigkeit und Qualifikation ergibt, zum anderen ist es die berufliche Erfahrung: Einsteiger*innen verdienen weniger als „alte Hasen". Erzieher*innen, die bei einer Kommune angestellt werden, werden häufig in der Entgeltgruppe 8a oder 8b eingestellt und starten mit der Erfahrungsstufe 1. Eine aktuelle Tariftabelle findest du hier.
Zum monatlichen Gehalt kann noch mehr hinzukommen: In manchen Betrieben gibt es Weihnachtsgeld, teilweise Urlaubsgeld oder für die Absicherung im Alter Möglichkeiten der sogenannten Betrieblichen Altersvorsorge. Ebenso gibt es Möglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen. Dies alles kann auch ein Tarifvertrag regeln oder individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Wie viel Arbeit ist erlaubt?
Grundsätzlich gelten in Deutschland einige Gesetze, die Mindeststandards zum gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer*innen treffen. Darüber hinaus gibt es spezifischere Regelungen in Tarifverträgen, in denen beispielsweise die Arbeitszeit oder die Anzahl der Urlaubstage zu Gunsten der Beschäftigten von diesen gesetzlichen Mindeststandards abweichen. Bei kommunalen Einrichtungen gibt es beispielsweise eine 39-Stunden-Woche (mit Ausnahmen) und 31 Tage Urlaub, die im Tarifvertrag vereinbart worden sind.
Was darf mein Chef mir vorschreiben? Welche Rechte habe ich?
Grundsätzlich hat dein Chef ein sogenanntes „Direktionsrecht" und kann dir Anweisungen erteilen. Dieses Direktionsrecht gilt aber nicht unbeschränkt, Arbeitnehmer sind keine Sklaven. Dein Chef muss sich an die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und deinen Arbeitsvertrag halten. Nur unter Berücksichtigung all dieser Dokumente kann er beispielsweise einen Schichtplan erstellen oder dich für eine spezifische Aufgabe einteilen. Hier kann es mitunter zu Konflikten kommen, was der*die Vorgesetzte darf und was nicht.
Wo bekomme ich Unterstützung?
Im Regelfall findest du in deiner Einrichtung schnell KollegInnen, mit denen du gut klarkommst. Solltest du in einer Frage unsicher sein, sind diese KollegInnen zumeist gute erste Ansprechpersonen. Als Institution gibt es innerhalb des Betriebes den Personalrat (im öffentlichen Dienst), Betriebsrat (bei freien Trägern) beziehungsweise Mitarbeitervertretung (bei kirchlichen Trägern). Allen ist gemeinsam, dass sie eine von der Belegschaft gewählte Vertretung der Beschäftigten sind, die die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise der Geschäftsführung vertreten. Hier kannst du also auch mit allen Fragen rund um deinen Job hingehen. Das Bestehen einer solchen Vertretung ist allerdings keine Pflicht, gerade in kleineren Einrichtungen kann es sein, dass es keinen Betriebsrat gibt.
Außerhalb des Betriebs können sich Gewerkschaftsmitglieder auch immer an ihre Gewerkschaft wenden. In der Sozialen Arbeit werden dies regelmäßig die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) oder die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sein. Gewerkschaften beraten dich auch in allen arbeitsrechtlichen Fragen und können dir im Konfliktfall auch Rechtsschutz gewähren, was bedeutet, dass sie die Kosten für ein gerichtliches Verfahren gegen den Arbeitgeber übernehmen. Die Gewerkschaften sind es auch, die für die Arbeitnehmer Tarifverträge abschließen und die Belegschaft zum Streik aufrufen dürfen.
Betriebs- und Personalräte können auf den Betrieb zugeschnittene, den Tarifvertrag ergänzende Betriebsvereinbarungen abschließen, haben aber zur Durchsetzung ihrer Position keine Möglichkeit, die Belegschaft zum Streik aufzurufen. Dieses starke Instrument zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer obliegt alleine den Gewerkschaften.
Zum Nachlesen
Zum Beitrag
- Gastbeitrag von Arne Karrasch, Gewerkschaftssekretär für Tarifpolitik, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen.
- Stand: 25.08.2026.

